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Aktuelles

07.05.2008 Behindertenfahrdienst im Kreis Limburg – Weilburg

Seit geraumer Zeit existiert im Landkreis Limburg-Weilburg ein Behindertenfahrdienst, der von den Kreisverbänden des Deutschen Roten Kreuzes durchgeführt wird.

Ziel des Behindertenfahrdienstes ist es, außergewöhnlich gehbehinderten und im Roll-stuhl sitzenden Menschen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die Chance zu geben, am Leben in der Gesellschaft aktiv teilzunehmen.

Zur Förderung des Behindertenfahrdienstes sind deshalb zum 01.01.2008 Richtlinien der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg in Kraft getreten. Darin sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Fahrdienstes geregelt.

Zur Ansicht der Richtlinien klicken Sie bitte hier.

Weitere Auskünfte erteilen:

- der Fachbereich V c –Soziales- beim Kreises Limburg – Weilburg, Grabenstr. 10, 65549 Limburg, Frau Kremer, Tel. 06431/296 392

oder

- das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Limburg, Senefelderstr.1, 65553 Limburg, Tel.: 06431/9190-114, Frau Stöhr, (Email: jutta.stoehr@drk-limburg.de),

Weitere Infos unter: www.drk-limburg.de

Die entsprechenden Antragsvordrucke können über den u.a. Link geöffnet und ausgedruckt werden.
Vordrucke sind aber auch im Bürgerbüro der Gemeinde Brechen, Rathaus, Zimmer 006 und 007 erhältlich.

Antrag Kostenübernahme Behindertenfahrdienst

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Anschrift

Gemeinde Brechen
Gemeindeverwaltung / Rathaus
Marktstraße 1
65611 Brechen / Niederbrechen

Kontakt

Tel.: 06438 - 91290
Fax.: 06438 - 912950
Email: info(at)brechen.de
Web: www.gemeinde-brechen.de

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Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13.30 - 15.30 Uhr
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