Gemeinde Brechen

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Aktuelles

03.01.2012 Autos gehören nicht auf den Friedhof !!

Die Friedhofsverwaltung hat festgestellt, dass immer wieder Bürger/Bürgerinnen zur Pflege ihrer Grabstellen den Friedhof (besonders im OT Niederbrechen) mit ihren Pkws befahren. Dies ist aber nach der Friedhofsordnung nicht zulässig.

Das Verbot zum Befahren gilt übrigens für Fahrzeuge aller Art, soweit Ihnen nicht eine besondere Erlaubnis erteilt wurde, z.B. Beerdigungsunternehmen, Steinmetze, Gärtnereien. Ausgenommen von diesem Verbot sind auch die Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung, Rollstühle sowie Kinderwagen.

Damit die Friedhofsruhe gewahrt bleibt, bittet die Friedhofsverwaltung um künftige Beachtung!

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Anschrift

Gemeinde Brechen
Gemeindeverwaltung / Rathaus
Marktstraße 1
65611 Brechen / Niederbrechen

Kontakt

Tel.: 06438 - 91290
Fax.: 06438 - 912950
Email: info(at)brechen.de
Web: www.gemeinde-brechen.de

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Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13.30 - 15.30 Uhr
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