Gemeinde Brechen

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Amtliche Bekanntmachungen

23.02.2012 Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Laubusbach

Aufgrund des § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG -) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06. Oktober 2011 (BGBI. I S. 1986) in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBI. I S 548), ist beabsichtigt
  • für den Laubusbach
in Teilbereichen von Gemarkungen der Gemeinde Brechen und Selters sowie der Marktflecken Villmar und Weilmünster das Überschwemmungsgebiet festzusetzen.

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sowie die betroffenen Grundstücke zu ersehen sind, liegen in der Zeit

vom 26. März 2012 bis einschließlich 01. Juni 2012
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Brechen,
Marktstraße 1, 65611 Brechen, Bürgerbüro, Zimmer 7,

zur Einsicht aus.

Bedenken gegen die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

vorgebracht werden.

IV – 41.2 – 79b 06/33
REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN


Brechen, den 23. Februar 2012

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Brechen

Werner Schlenz, Bürgermeister


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Anschrift

Gemeinde Brechen
Gemeindeverwaltung / Rathaus
Marktstraße 1
65611 Brechen / Niederbrechen

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Tel.: 06438 - 91290
Fax.: 06438 - 912950
Email: info(at)brechen.de
Web: www.gemeinde-brechen.de

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