Aktuelle Informationen zu Heizkostenzuschüssen - Antragstellung online und in Papierformat

Hessische Privathaushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energie-trägern heizen, können seit dem 04.05. Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Das entsprechende Online-Portal wurde freigeschaltet. Die Härtefallhilfe soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.

Das Geld dafür wird von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. 

Vielen weitere Informationen sind im Antragsportal bereitgestellt.

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