Gemäß § 29 Friedhofsordnung der Gemeinde Brechen vom 28. April 2008 sind Grabstätten, deren Ruhefristen, bzw. Nutzungszeiten abgelaufen sind, nach öffentlicher Aufforderung durch die Gemeinde von den Nutzungsberechtigten binnen 3 Monaten zu entfernen.
Die Ruhefristen der nachfolgenden Grabstätten sind abgelaufen:
Friedhof Niederbrechen
- Feld 5 - Reihe E - Nr. 7 Zsebe, Ursula geb. Stillger
- Feld 5 - Reihe E - Nr. 18 Roth, Klara
Daher ergeht diese öffentliche Aufforderung, die betroffenen Grabstätten spätestens bis zum
30. Juni 2023
räumen zu lassen.
Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die bis dahin noch vorhandenen Grabstätten abräumen zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Nutzungsberechtigten nach der jeweils geltenden Gebührensatzung in Rechnung gestellt.
Sofern noch nicht geschehen, werden die Nutzungsberechtigten/Angehörigen der o.a. Grabstätten aufgefordert, sich umgehend mit der
Friedhofsverwaltung
Marktstr. 1, 65611 Brechen,
Tel.: 06438-912924
in Verbindung zu setzen.
Brechen, 31. März 2023
Gemeinde Brechen