Aufforderung zur Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Niederbrechen

Gemäß § 29 Friedhofsordnung der Gemeinde Brechen vom 28. April 2008 sind Grabstätten, deren Ruhefristen, bzw. Nutzungszeiten abgelaufen sind, nach öffentlicher Aufforderung durch die Gemeinde von den Nutzungsberechtigten binnen 3 Monaten zu entfernen. 

Die Ruhefristen der nachfolgenden Grabstätten sind abgelaufen:

Friedhof Niederbrechen

-    Feld 5 - Reihe E - Nr. 7     Zsebe, Ursula geb. Stillger 

-    Feld 5 - Reihe E - Nr. 18   Roth, Klara


Daher ergeht diese öffentliche Aufforderung, die betroffenen Grabstätten spätestens bis zum

                                                      30. Juni 2023

räumen zu lassen.

Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die bis dahin noch vorhandenen Grabstätten abräumen zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Nutzungsberechtigten nach der jeweils geltenden Gebührensatzung in Rechnung gestellt. 

Sofern noch nicht geschehen, werden die Nutzungsberechtigten/Angehörigen der o.a. Grabstätten aufgefordert, sich umgehend mit der 

Friedhofsverwaltung 
Marktstr. 1, 65611 Brechen, 
Tel.: 06438-912924

in Verbindung zu setzen.


Brechen, 31. März 2023

Gemeinde Brechen