Bauleitplanung der Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen

Bekanntmachung des Aufstellungs- u. Änderungsbeschlusses des Bebauungsplan  "Auf der Hohl" - 1. Änderung 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen hat am 09.04.2019 folgender Aufstellungs- und Änderungsbeschluss des Bebauungsplanes „Auf der Hohl“, 1. Änderung, gefasst:

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen beschließt gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Hohl“, 1. Änderung im Ortsteil Oberbrechen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches erfasst die Flurstücke 197 und 198, jeweils Flur 9, Gemarkung Oberbrechen.

(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bisherige Grünfläche (Spielplatz) als Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO festgesetzt werden. Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses. Die Planänderung ist eine Maßnahme im Innenbereich (Nachverdichtung) und wird daher im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

(4) Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt  gemacht.

(5) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.

(6) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

(7) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB.

(8) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom 

20.August 2019 - 23. September 2019

 

in der Gemeindeverwaltung Brechen, Marktstr. 1, 65611 Brechen, Zimmer 7, Bürgerbüro während den Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Hinweise und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zu Protokoll vorgebracht worden. Auch die Abgabe der Stellungsnahme per Email ist möglich.

(9) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusatzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.gemeinde-brechen.de unter der Rubrik Gemeinde / Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.

(10) Die Gemeinde Brechen gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Holger Fischer aus 35440 Linden mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

(11) Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bebauungsplan

Begründung

Textliche Festsetzungen

Brechen, den 13. August 2020

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen

Frank Groos, Bürgermeister