Der Landkreis informiert: Geflügelpest (Aviäre Influenza, "Vogelgrippe") auch in Hessen angekommen

Jetzt dringend Vorsorge treffen

(Pressemeldung des Landkreises Limburg-Weilburg, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, vom 20.01.2022)

 

Deutschland und Europa erlebte zwischen Oktober 2020 und April 2021 die bis dahin schwerste Geflügelpest-Infektion, der viele tausend Vögel zum Opfer fielen. Auch Hessen war damals von dem Seuchengeschehen betroffen, gab es doch in den großen Brut- und Rastgebieten der Wildvögel in Mittel- und Südhessen verschiedene Ausbrüche. Ein Übergreifen auf Hausgeflügelbestände konnte damals verhindert werden, nicht zuletzt auch durch das umsichtige Handeln der Geflügelhalter.

Anders als bei früheren Geflügelpest-Seuchenzügen kam die Infektion aber auch in den Sommermonaten nicht zum Stillstand, so dass seit Mitte Oktober 2021 wieder fast täglich neue Nachweise des hochansteckenden Vogelgrippevirus H5 (HPAIV H5) bei verendeten Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen festgestellt wurden. Häufig ist die Infektion durch Wildvögel in die Bestände eingeschleppt worden.

Deshalb stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko einer Ausbreitung des Virus bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland weiterhin als hoch ein.

Bereits im November 2021 gab es nur wenige Kilometer hinter der Kreisgrenze im benachbarten Westerwaldkreis an unterschiedlichen Gewässern mehr als 20 nachgewiesene Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln. Daraufhin wurde im Nachbarkreis die Stallpflicht für die Geflügelhaltungen angeordnet. Die Geflügelhalter im Landkreis Limburg-Weilburg wurden im November nochmals auf die Einhaltung der notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen bis hin zur möglichen Aufstallung der Tiere hingewiesen.

War Hessen bislang von dem aktuellen Seuchengeschehen noch nicht unmittelbar betroffen, sind nun aber verendete Wildvögel im Landkreis Giessen und im Main-Kinzig-Kreis positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Dies zeigt, wie akut die Gefahr einer Virusverbreitung in der Wildvogelpopulation weiterhin ist, damit besteht auch nach wie vor die Gefahr von Infektionen in den Hausgeflügelbeständen.  

Auch wenn derzeit für den Landkreis Limburg-Weilburg noch kein Aufstallungsgebot für das Hausgeflügel ausgesprochen wurde, weist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz alle Geflügelhalter nochmals eindringlich darauf hin, mögliche Szenarien für eine vielleicht im Laufe der nächsten Wochen noch notwendig werdende Aufstallungspflicht zu durchdenken und zu planen.

Deswegen ist es für alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, jetzt enorm wichtig selbst Vorbereitungen zu treffen. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen ist die beste Maßnahme, um die Geflügelpest von den eigenen Tieren fern zu halten.

Wichtige Punkte sind hier:

  • Tierhalter sollten Ställe und Ausläufe nur mit separater Schutzkleidung und sauberem Schuhwerk betreten, Desinfektionsmatten sind zu empfehlen
  • Direkter oder indirekter Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögel ist unbedingt zu vermeiden:
    • Kein Zugang zu den Aufenthaltsflächen von Wildvögeln (offene Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln und ähnliche Bereiche)
    • Kein Kontakt zu Kot von Wildvögeln oder verunreinigtem Wasser
    • Futter, Einstreu, Gegenstände und Gerätschaften, die für das Hausgeflügel vorgesehen und genutzt werden, sind gegen Kontakt mit Wildvögeln zu sichern

Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass die Tierhalter ihre Hausgeflügelbestände regelmäßig kontrollieren und Auffälligkeiten umgehend dem Fachdienst Veterinärwesen gemeldet werden.

Hinweise auf eine Infektion können sein:

  • Plötzlich auftretende deutlich erhöhte Sterblichkeit bei Hühnern und Puten,
  • Rückgang der Legeleistung, Rückgang der täglichen Zunahmen bei Mastgeflügel
  • Teilnahmslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Atemnot, Augenausfluss, Durchfall
  • Enten und Gänse erkranken weniger schwer, durch milderen Verlauf stellen diese Tiere aber bei einer zu spät erkannten Infektion ein großes Infektionsrisiko für andere Tiere dar.

Alle verdächtigen, toten oder kranken Wildvögel sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden, damit mögliche Untersuchungen eingeleitet werden können. Tot aufgefundene Singvögel müssen nicht gemeldet werden.

„Der Schutz und der Erhalt unserer Geflügelbestände in unserem Landkreis hat eine hohe Priorität und die angebotenen Möglichkeiten und Ideen für eine Aufstallung des Geflügels lassen hier auch einen Spielraum und eine tierschutzgerechte Unterbringung der Tiere zu. Uns Allen ist das Wohl der Tiere wichtig. Jeder Geflügelhalter sollte deshalb schon jetzt seinen „Plan B“ für eine mögliche Aufstallung seiner Tiere haben. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat dazu umfangreiches Informationsmaterial auf der Homepage des Kreises bereitgestellt“ so Jörg Sauer, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises.

Die zu beachtenden Vorgaben und Hinweise zur Biosicherheit und mögliche Ideen für eine tierschutzgerechte Haltung der Tiere „unter Dach“ sind in verschiedenen Merkblättern festgehalten.  

Weitere aktuelle Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Webseite des FLI (www.fli.de) und auf der Seite des hessischen Umweltministeriums (https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest)

Hintergrund:

Die für Geflügel sehr ansteckende aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.