Feststellung ungewollter Wasserverluste

Aus gegebenem Anlass empfiehlt die Gemeinde Brechen den Grundstücks- bzw. Hauseigentümern im Eigeninteresse, die zur Feststellung des Frischwasserverbrauchs installierten Messeinrichtungen (Wasserzähler) in regelmäßigen, unterjährigen Abständen abzulesen.

Hierdurch können ungewollte Wasserverluste frühzeitig festgestellt werden. Ursachen hierfür sind oft Schäden in der Hausinstallation, defekte Toilettenspülungen, tropfende Wasserhähne oder Probleme mit der Enthärtungsanlage.

Wird die Messeinrichtung durch den Hauseigentümer/Verbraucher beispielsweise monatlich abgelesen und der jeweilige Zählerstand entsprechend dokumentiert, kann ein etwaiger Mehrverbrauch, im Vergleich zum Vormonat, rechtzeitig bemerkt werden. Dann kann durch Ursachenforschung/Leckageortung die Lokalisierung des Wassermehrverbrauchs erfolgen und ein potenzieller Schaden zügig behoben werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde Brechen (Frau Jencio, Tel. 06438/912929, oder Herr Stillger, Tel 06438/912923) gerne zur Verfügung.