Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Brechen ohne Auflagen genehmigt

Kommunalaufsicht des Landkreises Limburg-Weilburg würdigt solide Haushaltsführung und fordert nachhaltige Konsolidierung

Brechen. Der Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Brechen hat die abschließende Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Limburg-Weilburg erfolgreich bestanden. Dies ist ein klares Signal für die gewissenhafte und fundierte Arbeit des Gemeindevorstandes sowie der Verwaltung und spiegelt die sachlichen, konstruktiven Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und in der Gemeindevertretung wider. Die Gemeindevertretung hatte den Haushalt zuvor mit großer Mehrheit beschlossen.

Lobend hob die Kommunalaufsicht insbesondere die vorgenommene Nachjustierung bei der kostendeckenden Gebührenkalkulation in den Bereichen Wasser, Abwasser und Friedhofsgebühren hervor. Diese Anpassungen wurden als wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewertet.

Herausfordernde Finanzlage im Blick

Zugleich wies die Kommunalaufsicht mahnend auf die herausfordernde finanzielle Situation hin, die die Gemeinde Brechen in den kommenden Jahren vor erhebliche Anstrengungen stellen wird. Sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite müssen konsequent im Auge behalten werden. Freiwillige Leistungen seien äußerst restriktiv zu behandeln, um den Haushalt nachhaltig zu konsolidieren. Die Behörde empfiehlt ausdrücklich, auf eine Ausweitung freiwilliger Aufgaben zu verzichten.

Ansätze für freiwillige Leistungen sollen laut Kommunalaufsicht einer kontinuierlichen Überprüfung unterzogen werden. Dies ermögliche die frühzeitige Erkennung von Einsparpotenzialen und leiste einen möglicherweise dauerhaften Beitrag zur langfristigen Haushaltskonsolidierung.

Kostendeckende Gebühren als Gebot der Gerechtigkeit

Ein besonderes Augenmerk legte die Kommunalaufsicht auf das Thema Gebühren. Sämtliche Gebührenarten seien auch zukünftig konsequent zu thematisieren und auf einen strengen Prüfstand zu stellen, damit zeitnah ein angemessener Kostendeckungsgrad erreicht wird – gegebenenfalls auch durch eine Reduzierung der Aufwendungen oder eine Beschränkung des Leistungsumfangs.

Generell gelte: In den klassischen Gebührenhaushalten – Wasser, Abwasser, Straßenreinigung sowie Friedhof- und Bestattungswesen – dürfen grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen. Kostendeckende Gebühren seien dabei nicht nur eine Frage der Haushaltsdisziplin, sondern auch der Gebührengerechtigkeit: Die mit der Leistungserbringung verbundenen Kosten dürfen nicht der Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufgebürdet werden.

Bürgermeister Groos dankt allen Beteiligten

Bürgermeister Groos zeigte sich erfreut über die frühzeitig erteilte Haushaltsgenehmigung und dankte den gemeindlichen Gremien sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Brechen herzlich für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Genehmigung ohne Auflagen sei ein Beleg für das gemeinsame Engagement aller Beteiligten und eine solide Grundlage für das Haushaltsjahr 2026.