BUNDESTAGSWAHL 2025 - Informationen zur Briefwahl

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

vorsorglich weisen wir darauf hin, dass alle, die bei der Wahl am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, unbedingt den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 13.01. zentral verschickt, Briefwahl kann nach Zugang der Benachrichtigung dann beantragt werden.    (Zugang zum Portal)

Durch die verkürzten Fristen können die Stimmzettel jedoch erst gedruckt werden, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Das hat zur Folge, dass mit der Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeindebehörden erst Anfang Februar 2025 gerechnet wird. Erst dann ist die Ausgabe / Versendung der Briefwahlunterlagen möglich.

So bleiben voraussichtlich nur rund zwei Wochen Zeit, die Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Wahlunterlagen sind deshalb zügiger bei der Gemeinde zu beantragen, auszufüllen und zurücksenden. Sie müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Dafür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Die Wahlunterlagen können jedoch ab Anfang Februar auch direkt im Rathaus (Bürgerbüro) abgeholt, vor Ort auch ausgefüllt (eine Wahlkabine steht bereit) und wieder abgegeben werden. Auf diese Weise erspart man sich die Postlaufzeit, denn auf Fristen und Lieferzeitpunkt der Wahlunterlagen hat die Gemeinde keinen Einfluss.

Die Stimmabgabe am Wahlsonntag direkt im Wahllokal ist selbstverständlich auch möglich.

Fragen zum Ablauf der Wahlscheinbeantragung beantwortet das Bürgerbüro Tel.: (06438) 9129331 oder ….332 oder das Wahlamt (06438/9129111)