Fördermittel durch das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn (AfB) an fünf Kommunen überreicht

Symbolische Scheckübergabe v.l.n.r. Frank Groos (Bürgermeister Gemeinde Brechen), Michael Weier (Bauamtsleiter Gemeinde Brechen), Thomas Scholz (Bürgermeister Gemeinde Marktflecken Mengerskirchen), Michael Fröhlich (Fachbereichsleiter AfB Limburg a. d. Lahn), Torsten Heep (Abteilungsleiter AfB Limburg a. d. Lahn), Silvia Scheu-Menzer (Bürgermeisterin Gemeinde Hünfelden), Annette Stausberg (Amtsleiterin AfB Limburg a. d. Lahn), Mario Koschel (Bürgermeister Gemeinde Marktflecken Weilmünster), Marius Hahn (Bürgermeister Kreisstadt Limburg a. d. Lahn)

„Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (DlCaI)“ heißt ein Programm zur Förderung von Wegebaumaßnahmen im ländlichen Raum. Insgesamt wurden am 15.11.2019 Fördermittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro symbolisch durch das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn übergeben. Freuen durften sich die Stadt Limburg a. d. Lahn, die Marktflecken Mengerskirchen und Weilmünster sowie die Gemeinden Brechen und Hünfelden.

Amtsleiterin Annette Stausberg hat zusammen mit Abteilungsleiter Torsten Heep die symbolischen Schecks an die Kommunen im Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn überreicht.
Jede Kommune hatte ihre Wegebauprojekte eingereicht und konnte sich jeweils in einer hessenweiten Bewertung der Maßnahmen durchsetzen. So freute sich die Stadt Limburg a. d. Lahn über rund 95.000 Euro, der Marktflecken Weilmünster über knapp 630.000 Euro, der Marktflecken Mengerskirchen über circa 115.000 Euro, die Gemeinde Brechen über rund 430.000 Euro und die Gemeinde Hünfelden über mehr als 365.000 Euro Fördergelder.

Durch den Beschluss des Sonderrahmenplanes „Förderung der ländlichen Entwicklung“ auf Bundesebene wurde die Förderung erst möglich. Dieser sieht vor, dass den Ländern für 2019 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Mittel stehen dem Land Hessen seit Sommer 2019 zur Verfügung.
„Ohne die enge Abstimmung mit dem Amt für Bodenmanagement wäre eine Auszahlung der Fördermittel in diesem Jahr nicht möglich gewesen“, erklärte Silvia Scheu-Menzer Bürgermeisterin der Gemeinde Hünfelden.

Ländliche Wege dienen der nachhaltigen Landnutzung und garantieren damit die Einkommenssicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Ein funktionales Wegenetz erschließt die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und ist Voraussetzung für die touristische Weiterentwicklung in allen Regionen Hessens. Dabei kommt insbesondere den multifunktionalen Wegen, sprich Rad-, Wander- und Wirtschaftswegen, eine besondere Bedeutung zu.
Die überwiegend 40 bis 60 Jahre alten Wege beziehungsweise Wegenetze entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft. Größere und modernere Maschinen, andere Bewirtschaftungsverhältnisse und Produktionsweisen sowie eine intensive touristische Nutzung verlangen eine entsprechende Anpassung des ländlichen Wegenetzes. Für diese Veränderung bietet die hessische Flurneuordnung eine Förderung außerhalb von Flurbereinigungs- verfahren an.

Gefördert werden die Maßnahmen durch Mittel des Landes Hessen, des Bundes sowie der Europäischen Union.