Für mehr Verkehrssicherheit - Überhängende Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden

Immer wieder ist zu beobachten, dass Fußgänger, vor allem Schulkinder und ältere Mitbürger, durch Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Gehweg gewachsen sind, gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszuweichen.

Aus diesem Anlass macht das Ordnungsamt darauf aufmerksam, dass alle Bäume, Hecken und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, vom jeweiligen Grundstückseigentümer zurückgeschnitten werden müssen.

Die Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,25 Meter freizuschneiden. Äste und Sträucher, die bis in die Fahrbahn hineinreichen, müssen bis zu einer Höhe von 4,50 Meter freigeschnitten werden, um Busse, Entsorgungsfahrzeuge und andere Lastkraftwagen nicht zu behindern. Die Einhaltung der vorgenannten Lichtraumprofile ist verkehrs- sowie haftungsrechtlich immer zu beachten und regelmäßig zu überprüfen.

Außerdem bittet das Ordnungsamt alle die Grundstückseigentümer zu prüfen, ob durch Hecken, Sträucher oder Bäume Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlaternen verdeckt werden. Auch diese sind aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzüglich freizuschneiden.