Niedrigerer Steuersatz bei der Wasserabrechnung 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit den nachfolgenden häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ*) zur befristeten Umsatzsteuersatzsenkung hoffen wir, Ihnen wichtige Informationen zu geben.

Für Ihre Wasserabrechnung 2020 bedeutet das, dass mit der Jahresabrechnung zum Stichtag 31.12.2020 das der Steuer unterliegende Frischwasser für das komplette Jahr mit 5 % berechnet wird. Die Differenz zu der mit 7% versteuerten Vorausleistung wird Ihrem Kassenkonto gutgeschrieben.

Wir folgen mit dieser Vorgehensweise der Empfehlung des Bundesministerium der Finanzen und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.

Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen Frau Jencio (Finanzabteilung, Tel: 06438-912929, Di-Fr. vormittags) selbstverständlich jederzeit gerne.