Setz- und Brutzeit ab 1.3. – Hunde bitte anleinen!

Vom 01. März bis 15. Juni jeden Jahres dauert die so genannte „Setz- und Brutzeit", in der die Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen. In dieser Zeit stellen aber frei laufende Hunde eine besondere Gefährdung und Beunruhigung für die Wildtiere und deren Nachwuchs dar.

Vogel- und Naturschützer appellieren daher jedes Jahr und fordern die Hundebesitzer auf, darauf Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde in der Wald- und Feldgemarkung an der Leine und auf den Wegen oder am direkten Wegesrand laufen zu lassen.

Es gibt für zwar (noch) keine generelle Anleinpflicht für Hunde in der Wald- und Feldgemarkung (mit Ausnahme von Naturschutzgebieten, in denen Hunde grundsätzlich angeleint werden müssen), aber Hundehalter müssen ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle haben.

„Wir gehen davon aus, dass Hundebesitzer Tierliebhaber sind. Insofern sollten ihnen auch die Waldtiere am Herzen liegen. Es für daher für uns unerklärlich, mit welcher Ignoranz manche Hundehalter sich darüber hinweg setzen bzw. ihren Einfluss auf den Hund überschätzen. Jedes Jahr werden Wildtiere von Hunden gerissen oder zu Tode gehetzt. Manchmal bekommen es die Hundehalter gar nicht mit, da ihr Hund mal eben für einige Zeit im Wald verschwindet“, so einige Aussagen von Vogel- und Naturschützern sowie Jagdpächtern und Forstbeamten.

Die Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden schreibt in § 1. Abs. 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“

In jedem Falle ist es strafbar, wenn der Halter es zulässt bzw. nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt.

Dabei ist besondere Rücksicht auf freilebende Tiere notwendig, denn durch den ständig wachsenden Siedlungsdruck und die räumliche Nähe der menschlichen Siedlungen werden die Rückzugsgebiete für freilebende Tiere immer kleiner und störanfälliger, insbesondere, wenn sie mit der Brut oder der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind.

So können beispielsweise Rehe und Hasen, aber auch Bodenbrüter wie Rebhühner, Fasane und Enten, bei Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde von ihrem Nachwuchs bzw. ihren Gelegen getrennt werden, die dann schnell auskühlen oder aber leicht den Hunden oder natürlichen Feinden zum Opfer fallen. Allerdings sollen scheinbar „verwaiste“ Junghasen oder Rehkitze keinesfalls angefasst werden, denn wenn dem Nachwuchs plötzlich menschlicher Geruch anhaftet, könnten die Elterntiere ihre Jungen tatsächlich verstoßen.

Daher ist gerade während der „Setz- und Brutzeit“ im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen.