Für das Ortsgericht Oberbrechen wird eine neue Ortsgerichtsschöffin oder ein neuer Ortsgerichtsschöffe gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort formlos bei der Gemeinde Brechen bewerben.
Was sind die Aufgaben von Ortsgerichten?
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu ihren Aufgaben gehören z.B. Beglaubigungen von Unterschriften, die Sicherung von Nachlässen und die Schätzung von Immobilien und Grundstücken. Ortsgerichtsschöffinnen und -schöffen sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichts für die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Wer kann das Amt übernehmen?
Voraussetzung für die Ernennung ist, dass die Person in Oberbrechen wohnt, Lebenserfahrung besitzt, unbescholten ist und allgemeines Vertrauen genießt. Nicht zugelassen sind Personen, die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen oder als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt bzw. Notarin oder Notar tätig sind.
Bürgerinnen und Bürger, die im Ortsgericht mitwirken wollen und die genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich schriftlich mit einem Lebenslauf bei der Gemeinde Brechen, Marktstr. 1, 65611 Brechen bewerben.
Für Rückfragen steht Frau Hastrich unter 06438/9129330 oder per E-Mail an buergerbuero(at)brechen.de gerne zur Verfügung.

