Für den Schiedsbezirk Brechen wird eine Schiedsperson gesucht.
Was ist das Schiedsamt?
Schiedspersonen haben die Aufgabe Streitschlichtungsverfahren (z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) durchzuführen und so die Gerichte zu entlasten.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Was sind die Voraussetzungen?
- mindestens 30 Jahre alt
- wohnhaft in Brechen
- keine Vorkenntnisse erforderlich
- mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Geduld und Lebenserfahrung
Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung melden.
Bitte senden Sie Ihre Daten hierzu an die Gemeinde Brechen, Marktstraße 1, 65611 Brechen, oder an info(at)brechen.de.