Liegenschaft Marktstraße 3 - Verlangt die Kirche zu viel Geld?

Das große gelbe Haus direkt neben dem Brechener Rathaus (Marktplatz 3) ist mit Grundstück Eigentum der katholischen Kirche. Die Gemeinde möchte diese Liegenschaft kaufen.

92.000 Euro – das ist die Differenz der Wertermittlung in Sachen Marktstraße 3. Noch nutzt die Caritas einen Teil des Gebäudes. Die Gemeinde Brechen möchte das Anwesen in der Nähe des Rathauses von der Kirche kaufen – auch für künftige Parkplätze.

Nassauische Neue Presse vom 13.04.2018 von Petra Hackert

Brechen. Die Summen liegen sehr weit auseinander: 237.000 Euro – dies hat das Wertgutachten des Verwaltungsrats der katholischen Kirchengemeinde ergeben – soll die Liegenschaft Marktstraße 3 einbringen. Zurzeit belegt die Caritas einen Teil des Gebäudes. Schon im Oktober hatte die Gemeindevertretung für einen möglichen Ankauf 240.000 Euro in die Haushaltsplanung aufgenommen – um genug „Luft nach oben“ zu lassen. Damals konkretisierten sich die Gespräche, das 514 Quadratmeter große Grundstück samt Gebäude anzukaufen. Denn: Die Gemeinde könnte hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie benötigt Parkplätze in der Nähe des Rathauses. Hinzu kommt die Möglichkeit, Obdachlose unterzubringen – auch wenn dafür kein akuter Handlungsbedarf besteht.

Jetzt die andere Zahl: 145.120,34 Euro ist die Liegenschaft nach der Ermittlung des Ortsgerichts Brechen wert. „Die große Differenz ergibt sich im Wesentlichen aus einer unterschiedlichen Bewertung des Wohnhauses“, erläutert der Bürgermeister.

Mindestens 200.000 Euro

Die Gemeinde kam der Kirche entgegen: 175.000 Euro lautete das Angebot, das sie dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde in einem ersten Verhandlungsgespräch im Februar machte. Dazu gibt es eine Rückmeldung des Bischöflichen Ordinariats: Man bestehe auf einer Verkaufssumme von mindestens 200.000 Euro, berichtet Frank Groos. Die Kostenermittlung der Kirche empfiehlt als verkäuferseitige Untergrenze mindestens 196 000 Euro. In einem persönlichen Gespräch habe ihm Pfarrer Ernst-Martin Benner mitgeteilt, dass das Bischöfliche Ordinariat einen Kaufpreis von 215.000 bis 220.000 Euro netto erwarte, sagte Groos. Er versprach, dass er versuchen werde, den Kaufpreis auf 210.000 Euro netto herunterzuhandeln.

Dem Gemeindevorstand wiederum war auch dies zu viel. Wegen des vorhandenen Investitionsstaus empfahl das Gremium, ein Angebot für einen Kaufpreis von maximal 200.000 Euro brutto, das heißt, inklusive Grunderwerbssteuer und sonstiger Nebenkosten als weiteres Angebot abzugeben. Dieser Vorschlag fand in der Gemeindevertretersitzung am Dienstagabend wenig Gegenliebe. Der Unmut ging durch alle Fraktionen. Gleichzeitig hoben etliche Mandatsträger die Chancen des Grundstückskaufs hervor. Nur: Der Preis, den die Kirche verlange, sei deutlich zu hoch, hieß es übereinstimmend.

Schäden klar benennen

„Wenn die Kirche nicht an anderer Stelle das Geld aus dem Fenster werfen würde, wäre man hier nicht auf 5.000 oder 10.000 Euro angewiesen“, sagte Thomas Groos (SPD). Mirjam Trabusch (FWG) ergänzte: Da absehbar sei, dass die Caritas nicht Mieter bleiben wolle, man sich um eine Nachfolge kümmern müsse und der Sanierungsstau hinzukomme, erscheine ihr die von der Kirche verlangte Summe „sehr, sehr hoch“. Sebastian Frei (CDU) stellte die Chancen, die mit dem Erwerb verbunden sind, in den Vordergrund, merkte aber auch an: „Das Dach ist abgängig, was auch nicht im Gutachten der Kirche erwähnt wird.“ Die Schäden sollten in den weiteren Gesprächen klar benannt werden. Eine Position, die auch Sebastian Steul (FDP) unterstützte. Heinz-Werner Zimmermann (BWG) und FWG-Sprecher Gerd Roos rieten dringend dazu, eine weitere Meinung einzuholen. „Ein neutrales Gutachten könnte auch dem Bischöflichen Ordinariat die Augen öffnen“, sagte Roos.

Einstimmig bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung sprach sich das Gemeindeparlament dafür aus, die Verhandlungen weiterzuführen und eine Entscheidung von einem Gebäudegutachten abhängig zu machen, das den aktuellen Zustand der Liegenschaft, die Schäden und auch die Heizungsanlage berücksichtigt. Die stamme, so habe es das Ortsgericht nach der Besichtigung salopp formuliert, „von kurz nach der Zeit des Kohleschleppens“, berichtete Bürgermeister Groos. Kein Gebäude also, in das man sofort einziehen könne.