1.) Die aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands – CDU – bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung gewählten Bewerber
Herrn Stephan Breser, Ahornstr. 2, 65611 Brechen und Herr Marco Kremer, Im Weizenschlag 11, 65611 Brechen
haben wegen ihrer Wahl zu Gemeindebeigeordneten gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) durch Erklärung auf ihre Sitze als Gemeindevertreter verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands
Herr Jan Höhler, Lindenhof, 65611 Brechen und Herr Jonas Partsch, Unter den Eichen 10, 65611 Brechen
in die Gemeindevertretung nachrücken.
2.) Die aufgrund des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Brechen – FWG – bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung gewählte/n Bewerber
Herr Peter Neukirch, Westerwaldstraße 13, 65611 Brechen und Frau Christel Schmitt-Losert, Ringstraße 9a, 65611 Brechen
haben wegen ihrer Wahl zu Gemeindebeigeordneten gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) durch Erklärung auf ihre Sitze als Gemeindevertreter/in verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Brechen
Herr Thomas Baecker, Limburger Str. 141, 65611 Brechen und Herr Christof Lohmann, Westerwaldstr. 10, 65611 Brechen
in die Gemeindevertretung nachrücken.
3.) Der aufgrund des Wahlvorschlages von Bündnis 90 / Grüne – GRÜNE – bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung gewählte Bewerber
Herr Martin Höhler, Kaiserstr. 9, 65611 Brechen,
hat wegen seiner Wahl zum Gemeindevertreter gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) durch Erklärung auf seinen Sitz als Gemeindevertreter verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag von Bündnis 90 / Grüne
Herr Andreas Friedrich, Limburger Str. 98, 65611 Brechen,
in die Gemeindevertretung nachrückt.
4.) Der aufgrund des Wahlvorschlages der Bürgerlichen Wählergemeinschaft Brechen – BWG – bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung gewählte Bewerber
Herr Bernd Fachinger, Rosenstraße 9, 65611 Brechen,
hat wegen seiner Wahl zum Gemeindebeigeordneten gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) durch Erklärung auf seinen Sitz als Gemeindevertreter verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Bürgerlichen Wählergemeinschaft Brechen
Herr Sebastian Heun, Bischof-Blum-Str. 23, 65611 Brechen,
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 34 Abs. 4 und Verbindung mit den §§ 25 – 27 des Hessisches Kommunalwahlgesetzes jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Brechen binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Brechen, Rathaus, Marktstr. 1, 65611 Brechen, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach dem Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Brechen, 06. Mai 2026
Frank Groos, Gemeindewahlleiter

