-Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch)
-frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB – Regelverfahren
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen hat in ihrer Sitzung am 13.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Barmbach“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss vom 13.07.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Barmbach“ in den Ortsteilen Nieder- und Oberbrechen, mit paralleler Flächennutzungsplanänderung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der konkrete Anlass zur Bauleitplanung ergibt sich aus einer seit Jahren bestehenden und ständigen Nachfrage nach geeigneten gewerblich nutzbaren Flächen, auch von vielen heimischen Unternehmen, die bis dato nicht abgedeckt werden konnten, da keine freien Gewerbeflächen im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen. Die bestehenden Gewerbeflächen sind verkauft und belegt. Flächenreserven, beispielsweise durch Nachverdichtung, können in der benötigten Größe nicht mobilisiert werden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Brechen ist der Bereich dargestellt als
- öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage, bzw. Liegewiese, bzw. Spielplatz, für die jeweils noch dezidiertere Zweckbestimmungen: Schwimmbad, Turnhalle, Basketballfeld und Skateranlage formuliert sind.
- Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bauhof“
- Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Zentrale Sportanlage“ wird zum Teil durch den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Barmbach“ überplant und zum Teil im Parallelverfahren aufgehoben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Auslegung durchgeführt. Der betroffenen Öffentlichkeit wird gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben.
Zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung mit Begründung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit vom:
04. Juli 2022 bis einschl. 03. August 2022
(Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 32 Tage)
in der Gemeindeverwaltung Brechen, Markstraße 1, Zimmer 7, Bürgerbüro, 65611 Brechen, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung öffentlich aus.
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
- Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag bis Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Zum Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung können während der Auslegungsfrist Anregungen mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Über die eingegangenen Anregungen wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen entscheiden.
Die amtliche Bekanntmachung kann vom Zeitpunkt ihres Erscheinens bis zum Ende der Auslegungsfrist, sowie die auszulegenden Unterlagen innerhalb der angegebenen Auslegungsfrist auf der Homepage www.gemeinde-brechen.de unter der Rubrik Gemeinde / Öffentliche Bekanntmachungen sowie über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen eingesehen und heruntergeladen werden.
Kontaktdaten sind:
Telefon: 06438 – 9129-34 (Herr Weier)
E-Mail: michael.weier(at)brechen.de
Homepage: www.gemeinde-brechen.de
Bzw.: bauleitplanung.hessen.de
Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen unmittelbar als (ggf. zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein.
Die eingebrachten Stellungnahmen müssen lt. Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro M. Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Anlagen:
Wird hiermit bekanntgemacht.
Brechen, den 20.06.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen
Groos, Bürgermeister