Bauleitplanung in Brechen, Ortsteil Oberbrechen

3. Änderung des Flächennutzungsplanes

im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Eisenbach Eck“

 

Gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen am 13.07.2016 festgestellte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Oberbrechen im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Eisenbacher Eck“ mit Schreiben vom 23.03.2020, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 24.03.2020, zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen hat die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 10.07.2020, Az.: RPGI-31-61a0100/8-2015/3 genehmigt.

Der Geltungsbereich ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die genehmigte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie den Umweltbericht dazu können ab diesem Tag im Rathaus der Gemeinde Brechen, Marktstraße 1, Bauabteilung, Raum 103, 65611 Brechen, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 2 BauGB).

 

Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Brechen auf der Homepage www.gemeinde-brechen.de unter der Rubrik „Rathaus / Bauen“ eingestellt und kann eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Dar-legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Zum Öffnen der Dokumente klicken Sie bitte jeweils auf die Bezeichnung:

Übersichtskarte 1

Übersichtskarte 2

Inhaltsverzeichnis - Aufstellungsbeschluss - Bekanntmachung

Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Feststellungsbeschluss

Vorentwurf

Entwurf

Feststellungsexemplar