Vierte Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in der Sitzung am 17. Juni 2019 folgende vierte Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 17. Mai 1988 beschlossen:

Art. 1

In § 1 (Ersatz des Verdienstausfalls), Abs. 1, wird der Betrag von DM 30,00 durch 16,00 Euro ersetzt.

Art. 2

In § 2 (Ersatz der Fahrtkosten), Abs. 2, wird der Betrag von 0,03 DM durch 0,02 Euro ersetzt.

Art. 3

In § 3 (Aufwandsentschädigungen), Abs. 1, werden die  Beträge pro Sitzung wie folgt neu festgesetzt:

 

  • Gemeindevertreter   10,00 Euro
  • ehrenamtliche Beigeordnete    10,00 Euro
  • zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene Vertreter von Bevölkerungsgruppen  10,00 Euro
  • zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene Sachverständige    10,00 Euro
  • sachkundige Einwohner als Mitglieder einer Kommission    10,00 Euro
  • Mitglieder des Wahlausschusses bei Gemeindewahlen  10,00 Euro
  • Mitglieder der Wahlvorstände/Auszählungswahlvorstände bei Gemeinde- und Kreiswahlen erhalten pro Tag ihrer Tätigkeit   25,00 Euro
     

Art. 4

§ 3 (Aufwandsentschädigungen), Abs. 6, wird wie folgt neu gefasst:

Ehrenamtliche Schriftführer erhält für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 13,00 Euro. Gemeindebedienstete, die eine Schriftführertätigkeit ausüben, erhalten eine entsprechende Zeitgutschrift für die Dauer der Sitzung auf dem Gleitzeitkonto.

Art. 5

In § 4 (Fraktionssitzungen), Abs. 2, wird die Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen von 6 auf 8 pro Jahr erhöht

 Art. 6

 Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2019 in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Brechen, 18. Juni 2019

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen

Groos – Bürgermeister

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