Vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brechen vom 22. November 2012

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen am 20. April 2026 folgende Vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brechen beschlossen:

Artikel 1

§ 5 Abs. 2 (Gemeindevorstand) wird wie folgt neu gefasst:

Die Zahl der Beigeordneten beträgt 8.


Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 22. April 2026 in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.


Brechen, den 21. April 2026

Der Gemeindevorstand 
der Gemeinde Brechen
Groos, Bürgermeister