Steuern und Gebühren - Kurzübersicht

Hebesätze der Realsteuern

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)         332 v.H.
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland)        365 v.H.
Gewerbesteuer           357 v.H.

 

Hinweise zum Thema

GRUNDSTEUERREFORM - Informationen der Hess. Steuerverwaltung zu den Änderungen ab 2022

Viele weitere Einzelheiten auf...  https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

 

Sonstige Abgaben

Wassergebühr

  • ab 01.01.2024:      3,1458 €/m³ (inkl. 7% MWSt.)
  • bis 31.12.2023:     2,8248 €/m³ (inkl. 7% MWSt.)

gesplittete Abwassergebühren:

  • Schmutzwassergebühr 3,02 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr 0,84 €/m²  abwasserwirksamer Grundstücksfläche

Hundesteuer

für den Ersthund 48,00 €/Jahr
für den Zweithund 78,00 €/Jahr
für jeden weiteren Hund 120,00 €/Jahr

Müllabfuhrgebühren (gültig ab 01.01.2022)

(werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Limburg-Weilburg erhoben; s. auch Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Limburg-Weilburg 2021)

Grundgebühr pro Person und Jahr      61,44 €
Grundgebühr pro Person und Monat     5,12 €
Gebühr für 120-Liter-Abfalltonne pro Monat      6,00 €
Gebühr für 240-Liter-Abfalltonne pro Monat    12,00 €
Zusatzgebühr für Kleingewerbe pro Monat        4,34 €

Restabfall-Sack      4,00 €/Stück
Bioabfall-Sack        4,00 €/Stück
(beide im Bürgerbüro/Rathaus EG erhältlich)

Weitere Informationen zum Thema Abfall

unter www.awb-lm.de     oder    Entsorgungsgebühren für das Holsystem

 

Viele weitere Gebührenregelungen in unserer Gemeinde können Sie den jeweils aktuellen Satzungen entnehmen.
Diese finden Sie unter dem Bereich Rathaus/Satzungen.