KiJuGo - Kinder- und Jugendprogramm Goldener Grund 2024

Erinnerungen setzen Erlebnisse voraus; Das neue KiJuGo Programm startet, klick dich durch!

31.01.2024

https://www.unser-ferienprogramm.de/kijugo/programm.php

Auch in diesem Jahr hält der KiJuGo-Verbund (Kinder-und Jugendarbeit Goldener Grund) der Gemeinden Brechen, Hünfelden, Selters/Ts. sowie der Stadt Bad Camberg wieder facettenreiche Angebote bereit.

Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister freuen sich, Ihren Kindern und Jugendlichen das neue Kinder- und Jugendprogramm 2024 vorzustellen. Bürgermeister Frank Groos freute sich, die Teilnehmer/innen der Vorstellungsveranstaltung im historischen Rathaus in Niederbrechen begrüßen zu dürfen. Das vielfältige Ferienprogramm, das in dieser Art seit 2020 von den Kommunen gemeinsam angeboten wird, startet wie gewohnt in den Osterferien mit verschiedenen Tagesangeboten wie die Fahrt ins Wissens- und Abenteuermuseum „Odysseum“ nach Köln, einer Stadionführung in Frankfurt sowie dem Medientag, wie der Sprecher des KiJuGo-Programms Georg Schardt bei der Vorstellung im alten Rathaus informierte.

Die mehrtägigen Angebote wie die Ferienspiele auf der Burg in Kirberg rund um das Thema Freundschaft, die naturverbundenen Erlebniswochen auf dem Hofgut Gnadenthal, die Ferienfreizeit nach Röderland in Brandenburg sowie neu und ganz exklusiv die Fußballschule der Eintracht Frankfurt beim SV Bad Camberg werden die Sommer- und Herbstferien bereichern und durch weitere Angebote ergänzt. Die Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie Bürgermeisterin und Bürgermeister freuen sich, dadurch noch mehr Eltern sowie Kindern und Jugendlichen eine spannende Ferienzeit ermöglichen zu können, und ihnen durch mehrtägige Angebote Planungssicherheit zu vermitteln. KiJuGo bietet die Gelegenheit, verschiedene Freizeitangebote auszuprobieren und neue Freundschaften zu schließen. Neben den zahlreichen Ferienangeboten gehören auch Präventionsmaßnahmen wie Selbstbehauptungskurse für Kinder ab 6 Jahren mit zum Programm. Zudem ermöglichen die medienpädagogischen Projekte - der einwöchige Filmworkshop mit Olaf Herrmann und die Veranstaltung mit dem Filmmobil Hessen - filmische Gestaltungsmittel kennenzulernen sowie die Wirkung von Filmen bewusst wahrzunehmen.

Neben der Auskunft zu den einzelnen Veranstaltungen bietet die KiJuGo-Plattform auch Informationen zu weiteren Veranstaltungen im Landkreis. Alle Angebote können ab dem 1. Februar 2024 online unter

www.unser-ferienprogramm.de/kijugo

gebucht werden. Ein wichtiger Hinweis: Anmeldungen können nur durch Sorgeberechtigte erfolgen!

Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der KiJuGo-Kommunen - Daniel Rühl, Frank Groos, Silvia Scheu-Menzer und Jan Pieter Subat - unterstützen das Kinder- und Jugendprogramm und wünschen allen Kindern und Jugendlichen viel Spaß, schöne Erlebnisse und damit dann auch schöne bleibende Erinnerungen bei der Teilnahme an den Veranstaltungen. Gemeinsam freut man sich über die hervorragende interkommunale Zusammenarbeit schon für die kleinsten Bürger/innen der Gemeinde, denn durch die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander werden auch Freundschaften über die Ortsgrenzen spielend möglich. Auch der Geschwisterrabatt macht die Teilnahme für Familien mit mehreren Kindern zusätzlich attraktiv, hob Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer hervor.

Die Ansprechpartner:innen KiJuGo Team, Kinder- und Jugendarbeit Goldener Grund: Die Kontaktwege finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Kommune:

  • Jugend- und Schulsozialarbeit der Gemeinde Brechen: Madlen Wagner
  • Fachbereich Generationen & Soziales der Gemeinde Hünfelden: Oliver Hartmann, Georg Schardt  und Anke Völker
  • Jugend- und Schulsozialarbeit der Gemeinde Selters im Taunus: Vanessa Heidger und Rita Biel
  • Stadtjugendpflege und Schulsozialarbeit der Stadt Bad Camberg: Matthias Held, Kevy Ellen Meuser, Carmen Millbrodt und Christine Schmidt

© Text: KiJuGo Georg Schardt / Foto: FOTO-EHRLICH.de/Peter Ehrlich

 

Teilnahmebedingungen

1. Wichtige Informationen und Erklärungen
1.1 Die Veranstaltungen können nur stattfinden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl (abhängig von der Veranstaltung) erreicht wird. Sollte die Durchführung der Veranstaltung wider Erwarten seitens des Veranstalters insgesamt unmöglich werden, so habe ich, außer dem Recht auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrages, keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Das bedeutet z.B., dass kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder Betreuung des Kindes erhoben werden kann.


1.2 Den Anweisungen der Gruppenleitung (pädagogische Fachkräfte, TeamerInnen und BetreuerInnen) ist jederzeit Folge zu leisten.


1.3 Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.


1.4 An fast allen Veranstaltungen können Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung nach vorheriger Rücksprache teilnehmen.


1.5 Für Schäden, die durch Verstöße gegen die Anordnung des Personals auftreten, müssen die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten selbst aufkommen.


1.6 Mein Kind darf ohne direkte Aufsicht durch das Personal in Gruppen zu mindestens drei Personen, Stadtgänge/Ortsbegehungen und ähnliches unternehmen und ohne unmittelbare Aufsicht an Geländespielen teilnehmen.


1.7 Mein Kind kann auf meine Kosten nach Hause geschickt werden, wenn es sich selbst oder andere Gruppenmitglieder erheblich gefährdet oder in einer anderen Form die Gruppenregeln wiederholt verletzt.


1.8 Von der Mitnahme wertvoller elektronischer Geräte wird abgeraten. Im Verlust- oder Schadensfall übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


1.9 Mein Kind wird nur gesund und frei von ansteckenden Krankheiten an den Veranstaltungen teilnehmen. Auf sonstige Krankheiten und andere Besonderheiten (z.B. Allergien, seelische und körperliche Behinderungen) werde ich die Gruppenleitung bzw. den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn hinweisen (sofern nicht bei Registrierung bereits angegeben).


1.10 Auf den Veranstaltungen werden Fotos der TeilnehmerInnen gemacht. Diese dienen der internen Dokumentation der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte in den Kommunen, der Bewerbung von weiteren Veranstaltungen, sowie der Selbstdarstellung in Print- (z.B. Flyer, Plakate und Zeitungen) und Internetpublikationen (z.B. Homepage und Social Media). Einer Nutzung für diese Zwecke kann bei der Anmeldung widersprochen werden. Der Zustimmung zur Nutzung kann auch danach jederzeit widersprochen werden. Ein Widerspruch kann formlos in Schriftform an die MitarbeiterInnen der Kommunen gerichtet werden.


1.11 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden alle Online-Daten (Anmeldungen, Accounts etc.) am Jahresende gelöscht. Für das darauffolgende Programm ist eine neue Registrierung nötig.

2. Zahlungsbedingungen
Eine Online-Anmeldung ist nur mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach Lösungen für dringend erforderliche individuelle Regelungen.

3. Stornierungsbedingungen
Bis 28 Tage vor der Veranstaltung ist eine kostenlose Stornierung möglich. Anschließend fallen Stornierungsgebühren in Höhe des Teilnehmerbeitrages an. Ausnahme hiervon ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes.

4. Ermäßigungen
Geschwister: Geschwisterkinder, die für dieselbe Veranstaltung angemeldet werden, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Teilnahmegebühr.
Bildungspaket (Bildungs- und Teilhabeleistungen): Für Veranstaltungen können über das Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse in Höhe von bis zu 120,00 € pro Jahr beantragt werden. Die MitarbeiterInnen der Kommunen können Unterstützung bei der Antragstellung leisten. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://bit.ly/2rEyOyy
Bad Camberg-Pass: Inhaber*innen des Bad Camberg-Passes wenden sich bitte an die Stadtjugendpflege Bad Camberg.

Hier geht es zur Anmeldung!

https://www.unser-ferienprogramm.de/kijugo/programm.php