Wissenswertes für Senioren

Haus-Notruf-System

Seit 1989 gibt es im Landkreis Limburg-Weilburg das Haus-Notruf-System.
Dieses System ermöglicht es Senioren, kranken und behinderten Menschen, die alleine wohnen, in ihrer vertrauten Umgebung weiterzuleben.
365 Tage im Jahr steht ein Ansprechpartner zur Verfügung und im Notfall kann schnell und ohne Umwege Hilfe beschafft werden.

Weitere Informationen dazu erteilt das

Deutsche Rote Kreuz
Kreisverband Limburg
Senefelderstraße 1
65553 Limburg-Dietkirchen
Tel: 06431 - 9190-0
www.drk-limburg.de

Essen auf Rädern

Wenn im Alter das Einkaufen und das Kochen schwerer fallen, können Essensdienste in Anspruch genommen werden. Bei Essen auf Rädern werden zwei Formen angeboten:

  1. Frisch hergestellte Mahlzeiten, die im warmen und essfertigen Zustand in Alu-Menüschalen gebracht werden. Auswahlmöglichkeiten nach Speiseplan. Hier sind alle Diätformen möglich.
  2. Eine Mahlzeit, bei der Tiefgefrorene Menükomponenten ausgesucht und täglich in Alu-Menüschalen verpackt werden. Diese Mahlzeit wird dann in einem Heißluftherd erhitzt und im warmen Zustand zugestellt.

Die Mahlzeiten werden von Montag bis Freitag zwischen 11.00 Uhr und 13.45 Uhr in die Wohnung gebracht. Die Zeit, in der das Essen geliefert wird, ergibt sich aus der Fahrtroute und ist normalerweise +/- 20 Minuten täglich gleich. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist ebenfalls eine Lieferung möglich.

Weitere Informationen gibt der Ansprechpartner für unsere Gemeinde

Diakonieverein Limburg
Wichernweg 7 –9
65549 Limburg a.d.Lahn
Tel: 06431 - 94750
www.diakonieverein-limburg.de

Pflegestützpunkt

Am 1. Juni 2011 wurde im Kreishaus in Limburg der Pflegestützpunkt Landkreis Limburg-Weilburg offiziell eröffnet. Träger des gemeinsamen Pflegestützpunktes im Landkreis Limburg-Weilburg sind die Pflege- und Krankenkassen und der Landkreis Limburg-Weilburg.

Ausführliche Informationen unter  www.landkreis-limburg-weilburg.de/pflegestuetzpunkt

Flyer Pflegestützpunkt

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Es hat sich herausgestellt, dass Verantwortung und Selbstbestimmung in Bezug auf die eigene Persönlichkeit und Gesundheit immer wichtiger werden. Eine selbstbestimmte Vorsorge zu treffen für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit ist Teil unseres Selbstbestimmungsrechtes. Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, individuelle Wünsche und Forderungen für medizinische und private Angelegenheiten zu regeln.

Wenn solche Vollmachten konkret durchdacht und formuliert sind, kann man die gesetzliche Betreuung umgehen. Der eigens Bevollmächtigte (z.B. der Ehepartner oder ein Familienangehöriger) ist dann berechtigt, den Vollmachtgeber in Rechtsgeschäften oder medizinischen Angelegenheit rechtskräftig zu vertreten.

Weitere Informationen dazu erteilt u.a. auch die

Betreuungsbehörde
Fachbereich Gesundheit Limburg-Weilburg
Schiede 43, 65549 Limburg a.d.Lahn,
Tel: 06431 – 296 625, 296 628 oder 296 629

Die Vorlage einer Patientenverfügung finden Sie hier.

Weitergehende, ausführliche Informationen, sowie Broschüren und Formulare zum downloaden finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Seit dem 01.01.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz in das Sozialgesetzbuch XII integriert. Leistungen können erhalten:

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll
  • erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, soweit sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten

Mit der Grundsicherung sollen die Kosten des notwendigen Lebensunterhaltes für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgedeckt werden. Wer wegen seiner persönlichen Lebensumstände höhere Kosten hat, dem wird ein sogenannter Mehrbedarf gezahlt.

Mit den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll die Altersarmut vermieden und die Situation von Schwer- und Schwerstbehinderten verbessert werden.

Weitere Auskünfte dazu erteilt der

Kreisausschuss des Landkreises Limburg - Weilburg
Fachbereich Soziales
Grabenstr. 10 (Eingang Frankenstraße)
65549 Limburg a.d.Lahn
Tel: 06431 – 296 315

Dort können auch entsprechend Anträge gestellt werden.

Wohnen im Alter

Das Leben in den eigenen vier Wänden soll so lange wie möglich erhalten werden. Landrat Manfred Michel (CDU) hat deshalb die Beratungsstelle für «Wohnen im Alter» initiiert.

Landrat Michel rät den Bürgern, sich frühzeitig mit den Themen «Wohnen im Alter» und dem «barrierefreien Bauen und Wohnen» auseinanderzusetzen. Die nun einsatzbereite Wohnberatungsstelle könne dazu wichtige Unterstützung und Beratung leisten. Die Inanspruchnahme sei kostenfrei.

Die individuelle Beratung findet in der Wohnung der Ratsuchenden statt. Dabei werden neben den Bewohnern auch weitere Beteiligte wie zum Beispiel Familienangehörige, Hauseigentümer, Sanitätshäuser, Handwerker, Krankenkassen eingebunden.

Weitere Infos zum Thema Wohnberatung gibt es bei

Ulrich Becker, Telefon: (06431) 2965538,

mit dem Thema Barrierefreies Bauen und Wohnen kennt sich

Maciej Chudzicki, Telefon: (06431) 29622, aus.

Den aktuellen Flyer können Sie hier downloaden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.online-wohn-beratung.de

Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen bei Pflegebedürftigkeit?

Ausländische Haushaltshilfen können auf der Grundlage von Absprachen mit den Arbeitsverwaltungen in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien nach Deutschland vermittelt werden.

Durch die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten sollen die Pflegebedürftigen die Möglichkeit erhalten, weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.

Dabei muss gewährleistet sein, dass die ausländische Haushaltshilfe keine „Pflegearbeiten“ übernimmt. Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sind nicht als „Pflegearbeiten“ im Sinne der Pflegeversicherung anzusehen.

Die gleiche Person kann bis zu drei Jahre beschäftigt werden. Es können nur sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeiten zugelassen werden. Die Entlohnung muss den tariflichen Bedingungen entsprechen und der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterbringung Sorge zu tragen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erteilt die

Arbeitsagentur (früheres Arbeitsamt)
Ste-Foy-Str. 23
65549 Limburg a.d.Lahn
Tel: 01801 / 555111
www.arbeitsagentur.de/AA-Limburg

Internet – Umgang und Sicherheit

 

Informationen des Hessischen Sozialministeriums

Ausführliche weitergehende Informationen für Senioren über Pflege, Betreuungsrecht, Wohnformen u.v.m. erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums unter www.hsm.hessen.de.