Ausweisgebühren

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021

  •     37,00 Euro (10 Jahre gültig) - Antragstellende Person ab 24 Jahren
  •     22,80 Euro (6 Jahre gültig) - Antragstellende Person unter 24 Jahren
  •     10 Euro - Vorläufiger Personalausweis

 

Weitere Gebührenregelungen

  •     Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres - gebührenfrei
  •     Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion - 6 Euro
  •     Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion - gebührenfrei
  •     Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) - 6 Euro
  •     Ändern der Anschrift bei Umzügen - gebührenfrei
  •     Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall - gebührenfrei
  •     Entsperren der Online-Ausweisfunktion - 6 Euro
  •     Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates - Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel, die Sie hier herunterladen können: Fotomustertafel

Fingerabdrücke

Seit dem 01.08.2022 müssen von allen Antragstellern Fingerabdrücke aufgenommen werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.