Reisepass | Gebühr |
ePass Regelfall: Antragsteller/in ist über 24 Jahre alt | 60,00 € |
ePass Regelfall: Antragsteller/in unter 24 Jahre alt | 37,50 € |
ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 32 Seiten | 92,00 € |
ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 32 Seiten, unter 24 Jahre | 69,50 € |
ePass 48 Seiten | 82,00 € |
ePass 48 Seiten, unter 24 Jahre | 59,50 € |
ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 48 Seiten | 114,00 € |
ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 48 Seiten, unter 24 Jahre | 91,50 € |
Vorläufiger Reisepass (mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr) | 26,00 € |
Kinderreisepass | 13,00 € |
Hinweis zum vorzulegenden Passfoto:
Für alle vorgenannten Passarten wird ein Passfoto benötigt, dass die Voraussetzungen zur biometrischen Erkennung erfüllt und somit den Vorgaben der Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht.
Das Foto muss so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument gewährleistet wird. Alle Fotografen sind über diese Bestimmungen in Kenntnis gesetzt und informiert.
Die Beurteilung, ob ein Passfotos verwendet oder reisepasstauglich ist, obliegt laut Passgesetz aber ausschließlich der zuständigen Passbehörde. Die Unterschrift ist beim Passamt zu leisten.
Mit Ausnahme des Vorläufigen Reisepasses und des Kinderreisepasses werden bei allen Passarten zwei Fingerabdrücke des Antragsstellers meist der rechte und linke Zeigefinger aufgenommen. Zusammen mit dem Digitalen Foto werden diese Fingerabdrücke in dem Chip des Passes gespeichert.
Seit 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben. Informationen unter www.bmi.bund.de
Viele allgemeine Informationen zur Einreisebestimmungen, Visa u.a. gibt es unter www.auswaertiges-amt.de.