Passgebühren

Reisepass Gebühr
ePass
Regelfall: Antragsteller/in ist über 24 Jahre alt
60,00 €
ePass
Regelfall: Antragsteller/in unter 24 Jahre alt
37,50 €
ePass Express
(innerhalb 72 Stunden), 32 Seiten
92,00 €
ePass Express
(innerhalb 72 Stunden), 32 Seiten, unter 24 Jahre
69,50 €
ePass
48 Seiten
82,00 €
ePass
48 Seiten, unter 24 Jahre
59,50 €
ePass Express
(innerhalb 72 Stunden), 48 Seiten
114,00 €
ePass Express
(innerhalb 72 Stunden), 48 Seiten, unter 24 Jahre
91,50 €
   
Vorläufiger Reisepass
(mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr)
26,00 €
   

Kinderreisepass

13,00 €

Hinweis zum vorzulegenden Passfoto:
Für alle vorgenannten Passarten wird ein Passfoto benötigt, dass die Voraussetzungen zur biometrischen Erkennung erfüllt und somit den Vorgaben der Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht.

Das Foto muss so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument gewährleistet wird. Alle Fotografen sind über diese Bestimmungen in Kenntnis gesetzt und informiert.

Die Beurteilung, ob ein Passfotos verwendet oder reisepasstauglich ist, obliegt laut Passgesetz aber ausschließlich der zuständigen Passbehörde. Die Unterschrift ist beim Passamt zu leisten.

Mit Ausnahme des Vorläufigen Reisepasses und des Kinderreisepasses werden bei allen Passarten zwei Fingerabdrücke des Antragsstellers –meist der rechte und linke Zeigefinger – aufgenommen. Zusammen mit dem Digitalen Foto werden diese Fingerabdrücke in dem Chip des Passes gespeichert.

Seit 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben. Informationen unter www.bmi.bund.de

Viele allgemeine Informationen zur Einreisebestimmungen, Visa u.a. gibt es unter www.auswaertiges-amt.de.