Allgemeine Informationen nach Einführung gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Brechen

Nach dem aktuellen Stand der Rechtssprechung und aus Gründen der Gebührengerechtigkeit hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen ab 01. Juli 2010 die gesplittete Abwassergebühr (GAG) eingeführt. Bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde die Gemeinde Brechen durch das Ingenieurbüro SYDRO Consult GbR aus Darmstadt unterstützt.

Gesplittete Abwassergebühr - was bedeutet das?

Früher wurde die Abwassergebühr nach der vereinfachten Methode des „Frischwassermaßstabes“ erhoben. Darin sind die Kosten für die Sammlung und Beseitigung des Schmutz- und des Regenwassers enthalten. Die Berechnung erfolgte bisher anhand der verbrauchten Frischwassermenge.

Frischwassermenge = Abwassermenge

Ab 01. Juli 2010 wird nun die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr “aufgesplittet“.

Die Schmutzwassergebühr wird wie bisher nach der am Wasserzähler abgelesenen Frischwassermenge berechnet.

Für die Niederschlagswassergebühr wurden alle abflusswirksamen, versiegelten Flächen eines Grundstückes, die direkt oder indirekt an das Kanalnetz angeschossen sind, berücksichtigt/erfasst und als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Als abflusswirksame Flächen bezeichnet man die überbauten und befestigten Flächen, die direkt über die Grundstücksentwässerungsanlage in die Kanalisation entwässern. Zu den indirekt einleitenden Flächen zählen z.B. Hof- oder Garagenzufahrten, die über die Straße, den Gehweg oder über benachbarte Grundstücke in die Kanalisation gelangen.

Sind durch die Einführung der gesplitteteten Abwassergebühr höhere Kosten entstanden?

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr war keine versteckte oder verschleierte Gebührenerhöhung, es wurde auch keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Gebühr wurde lediglich auf zwei Gebührenarten aufgeteilt.

Bei der Umsetzung waren wir auf die aktive Mitarbeit der Grundstückseigentümer angewiesen, da verständlicherweise aus den Luftbildern, die zur uns bei den Vorarbeiten/Vorbereitungen zur Verfügung standen, nicht alle versiegelten Flächen und Befestigungsarten (Beton, Pflaster-, Rasengittersteine etc.) im Detail zu erkennen waren, u.a.durch die Schattenbildung von Gebäuden oder größeren Bäumen.
Auf Meldebogen haben die Grundstückseigentümer die vorhandenen Befestigungsarten der Flächen eingetragen und außerdem vermerkt, welche Flächen direkt an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind oder nur indirekt einleiten.

Außerdem war anzugeben, ob eine Zisterne vorhanden ist oder Regenwasser auf andere geeignete Weise auf dem Grundstück versickern.

Zisternen oder andere Regenwasserspeichersysteme werden allerdings erst ab einem Volumen von 1m³ (1000 Liter) berücksichtigt.

Bei den Grundstückseigentümer, die ihren Meldebogen nicht zurückgereicht hatten, wurden die Angaben aus den Liegenschaftskataster übernommen und bei der Berechnung zugrunde gelegt.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Fragen zur Einführung einer gesplittete Abwassergebühr werden in der Gemeinde Brechen zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung beantwortet.
Sie können sich gerne auch per E-Mail an uns wenden info(at)brechen.de.

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