Heiraten in Brechen – „Traut euch…“

„Wo ich dein bin, bin ich erst ganz mein!“ (Michelangelo)

…..in diesem Sinne wünschen sich viele Paare für Ihre Eheschließung einen ganz besonderen Ort.

Das Ambiente eines Schlosses oder einer Burg kann das Standesamt der Gemeinde Brechen zwar nicht anbieten, aber auch die Räume des Alten Rathauses sind für das viel beschriebene „Ja-Wort“ zu Beginn der Ehe sicher bestens geeignet.

Die stimmungsvollen Räumlichkeiten in dem sanierten historischen Fachwerkgebäude verströmen ein eigenes, ganz besonderes Flair und bieten auch für größere Hochzeitsgesellschaften ausreichend Platz.

Zudem lässt sich im Anschluss auf dem kleinen Vorplatz vor dem schönen Gebäude mit allen Gästen vortrefflich auf das frisch vermählte Paar anstoßen.

 

Trauort

Die Trauzeremonien in Brechen finden im Historischen Rathaus (Fachwerkgebäude) im Ortsteil Niederbrechen statt.
Die Anschrift lautet: Rathausstraße 17, 65611 Brechen.

Dort stehen zwei Trauungs-Räume zur Wahl:

  • Trauzimmer im Obergeschoss (nur über eine Treppe zu erreichen) mit Sitzgelegenheiten bis zu 35 Personen (grüne Bestuhlung, Foto 1)
  • Trauzimmer im Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) mit Sitzgelegenheiten bis zu 30 Personen (rote Bestuhlung, Foto 2)

Trauzeiten

Trauungen sind prinzipiell zu folgenden Zeiten möglich:

  • während der allgemeinen Sprechzeiten des Standesamtes
    Montag – Freitag          von 08.00 – 12.00 Uhr
    Montag – Mittwoch     von 13.30 – 15.30 Uhr
    Donnerstag                    von 13.30 – 18.00 Uhr
  • nur nach vorheriger Vereinbarung
    Freitag                            zwischen 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
    Samstag                         zwischen 10.00 Uhr – 15.00 Uhr

Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen stehen die Standesbeamten jederzeit telefonisch zur Verfügung

Tel.: 06438 / 9129-340

Terminwünsche der Brautpaare versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass es im Rahmen der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Rathaus, besonders während der Ferien- oder Urlaubszeit oder auch bei Fortbildungen und Erkrankungen der Mitarbeiter ggf. zu Einschränkungen kommen kann.

An Sonn- und Feiertagen, Heilig Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) werden grundsätzlich keine Trauungen vorgenommen.

 

Wichtige Informationen und Hinweise zu Foto-/Film- bzw. Videoaufnahmen

Die Herstellung von Foto-, Handy und/oder Videoaufnahmen bei Amtshandlungen der Standesbeamten sind ausschließlich für private Zwecke zulässig.

Jede darüber hinausgehende Form der Verbreitung oder der öffentlichen zur Schaustellung, wie z.B. die Veröffentlichung im Internet (auch in kostenlosen Foren/Chatrooms etc.) sowie anderen öffentlich zugänglichen Medien bedarf hingegen nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) der vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung aller auf dem Bild oder Film abgelichteter Personen einschließlich der Standesbeamtin bzw. des Standesbeamten.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Standesbeamten des Standesamtes Brechen eine Einwilligung zur Veröffentlichung nicht erteilen.

 

 

Weitere Informationen zum Thema „Eheschließung“ (notwendige Unterlagen, anfallende Gebühren und vieles mehr) erhalten Sie unter  

https://verwaltungsportal.hessen.de/themen?leistung=L100001%3A%3A8966480&view=leistung