Gemeinde Brechen erhält 120.000 Fördermittel vom Land Hessen!

Erfreuliche Nachrichten gab es zum Jahresbeginn für die Gemeinde Brechen. In der ersten Woche des neuen Jahres wurde Bürgermeister Groos der  Zuwendungsbescheid zur Förderung einer Personalstelle als Gemeindepflegerin bzw. Gemeindepfleger zugestellt.

Das Ganze geht auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurück und wurde innerhalb kürzester Zeit von der Gemeindevertretung beschlossen und durch den Gemeindevorstand und die Verwaltung auf den Weg gebracht. Zwischen Antragstellung der CDU-Fraktion, den darauffolgenden, sehr konstruktiven Beratungen in den Fachausschüssen und in der Gemeindevertretung, der Zustimmung des Kreisausschusses  und der Bewilligung des Landes Hessen liegt nur ein gutes halbes Jahr. Durch die Unterstützung des Ersten Kreisbeigeordneten und der schnellen Bearbeitung durch die Verwaltungen der Gemeinde und des Landkreises konnte Bürgermeister Groos so bereits zum Jahresbeginn 2024 den Förderbescheid des Sozialministeriums des Landes Hessen entgegen nehmen.

Welche Aufgaben soll aber nun eine Gemeindepflegerin bzw. Gemeindepfleger in der Gemeinde Brechen  übernehmen?

Eine  seniorengerechte Betreuung, die insbesondere präventive Hausbesuche und Eingliederung bestehender Angebote für Senioren und pflegebedürftige Personen  vor Ort umfasst, ist der Gemeinde Brechen sehr  wichtig. Nicht nur Ärzte und Kommunen, sondern auch vor allem Angehörige sollen durch den Einsatz der Gemeindepflegerin  in der Gemeinde Brechen entlastet werden. Die Gemeinde Brechen möchte gerne ein Netzwerk dafür ausbauen und daran anknüpfend vielschichtige Angebote an Senioren/innen, pflegebedürftige Personen und andere Hilfsbedürftige anbieten. Die Arbeit der Gemeindepflegerin soll den örtlichen Institutionen eine wertvolle Unterstützung bieten.

Die Gemeindepflegerin stellt sowohl Beratung als auch Vermittlung von erforderlichen Hilfen zur Verfügung und trägt dann dazu bei, dass ältere Menschen trotz bestimmter Einschränkungen so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben können. Durch Hausbesuche kann sie den Hilfebedarf, beispielsweise im Bereich der psychosozialen Betreuung und Hauswirtschaft, erkennen und auch nicht medizinische Hilfsangebote organisieren und koordinieren.

Die Gemeindepflegerin soll als Ansprechpartnerin und Soziallotsin fungieren und bringt dafür Zeit und ein offenes Ohr für die Anliegen und Wünsche der älteren und bedürftigen Menschen zu Hause mit. Bei der Gemeindepflegerin handelt es sich daher nicht um eine ergänzende Pflegekraft, sondern eher um eine Soziallotsin vor Ort. Als zentrale „Kümmerinnen“ sollen sie die Lücke zwischen medizinischer und psychosozialer Versorgung für ältere Menschen schließen, die keine Leistungen aus der Pflegekasse beziehen.

(Text u. Foto: Gemeindeverwaltung)