
Die Gemeindevertretung wird von den Bürgerinnen und Bürgern (d.h. den wahlberechtigten Einwohnern) alle fünf Jahre nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unmittelbar gewählt.
Seit den Kommunalwahlen im März 2001 wurde das Verhältniswahlrecht um Elemente der Personenwahl ergänzt, das sogenannte Kumulieren (mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und Panaschieren (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden).
Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie beschließt in öffentlichen Sitzungen die Angelegenheiten der Gemeinde, erlässt Satzungen (Ortsrecht) und bestimmt über die Verwaltung des Gemeindevermögens.
Gleichzeitig überwacht sie die Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.
Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich.
Die Gemeindevertretung besteht gemäß den Vorschriften des § 38 der HGO aus 31 Mitgliedern, die sich aktuell wie folgt zusammensetzen:
CDU: Christel Höhler-Heun, Sebastian Frei, Hans Saufaus, Maximilian Saal, Ivonne Schermuly, Frank Königstein, Felix Dreier, Jan Höhler, Jonas Partsch
SPD: Christof Schneider, Thomas Quirmbach, Paul-Michael Renzel
Grüne: Balduin Eisenbach, Hans-Jürgen Schermuly, Inge Eisenbach, Andreas Friedrich
FDP: Sebastian Steul
FWG: Gerd Roos, Thomas Frank, Mirjam Trabusch, Patrick Fitz, Patrick Druck, Christof Lohmann, Thomas Bäcker
BWG: Markus Roth, Michael Möbs, Jürgen Scherer, Martin Rudloff, Oliver Hannappel, Désirée Jung, Sebastian Heun