…..in diesem Sinne wünschen sich viele Paare für Ihre Eheschließung einen ganz besonderen Ort.
Das Ambiente eines Schlosses oder einer Burg kann das Standesamt der Gemeinde Brechen zwar nicht anbieten, aber auch die Räume des Alten Rathauses sind für das viel beschriebene „Ja-Wort“ zu Beginn der Ehe sicher bestens geeignet.
Die stimmungsvollen Räumlichkeiten in dem sanierten historischen Fachwerkgebäude verströmen ein eigenes, ganz besonderes Flair und bieten auch für größere Hochzeitsgesellschaften ausreichend Platz.
Zudem lässt sich im Anschluss auf dem kleinen Vorplatz vor dem schönen Gebäude mit allen Gästen vortrefflich auf das frisch vermählte Paar anstoßen.
Die Trauzeremonien in Brechen finden im Historischen Rathaus (Fachwerkgebäude) im Ortsteil Niederbrechen statt.
Die Anschrift lautet: Rathausstraße 17, 65611 Brechen.
Dort stehen zwei Trauungs-Räume zur Wahl:
Trauungen sind prinzipiell zu folgenden Zeiten möglich:
Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen stehen die Standesbeamten jederzeit telefonisch zur Verfügung
Tel.: 06438 / 9129-340
Terminwünsche der Brautpaare versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass es im Rahmen der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Rathaus, besonders während der Ferien- oder Urlaubszeit oder auch bei Fortbildungen und Erkrankungen der Mitarbeiter ggf. zu Einschränkungen kommen kann.
An Sonn- und Feiertagen, Heilig Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) werden grundsätzlich keine Trauungen vorgenommen.
Die Herstellung von Foto-, Handy und/oder Videoaufnahmen bei Amtshandlungen der Standesbeamten sind ausschließlich für private Zwecke zulässig.
Jede darüber hinausgehende Form der Verbreitung oder der öffentlichen zur Schaustellung, wie z.B. die Veröffentlichung im Internet (auch in kostenlosen Foren/Chatrooms etc.) sowie anderen öffentlich zugänglichen Medien bedarf hingegen nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) der vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung aller auf dem Bild oder Film abgelichteter Personen einschließlich der Standesbeamtin bzw. des Standesbeamten.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Standesbeamten des Standesamtes Brechen eine Einwilligung zur Veröffentlichung nicht erteilen.
Weitere Informationen zum Thema „Eheschließung“ (notwendige Unterlagen, anfallende Gebühren und vieles mehr) erhalten Sie unter
https://verwaltungsportal.hessen.de/themen?leistung=L100001%3A%3A8966480&view=leistung