Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden von der Gemeindevertretung gewählt. Sie dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein.
Der Gemeindevorstand besteht gemäß der HGO in Verbindung mit der Hauptsatzung aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, der/dem 1. Beigeordneten (als Vertreter/in des Bürgermeisters) und 6 weiteren Beigeordneten.
Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, führt sie aus und besorgt die laufende Geschäfte bzw. die Verwaltung der Gemeinde.
Der Gemeindevorstand tagt in nicht öffentlichen Sitzungen.
Der Bürgermeister ist das "Oberhaupt" der Gemeinde. Er wird alle 6 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in einer Direktwahl gewählt.
Er ist der Vorsitzende des Gemeindevorstandes und für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich. Er ist gesetzlicher Vertreter der Gemeinde und zugleich Behördenleiter und Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinde.
Erklärungen der Gemeinde werden im Namen des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister oder dessen allgemeiner Vertretung abgegeben.
Hier finden Sie die Mitglieder des Gemeindevorstands der Gemeinde Brechen, geordnet nach Partei/Wählergurppe. Wahlzeit 2021 - 2026.
Bürgermeister
CDU
SPD
BWG
FWG