Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) ab 01.01.2025: 450 v.H.
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland) ab 01.01.2025: 450 v.H.
Gewerbesteuer ab 01.01.2025 460 v.H.
Hinweise zum Thema
Viele weitere Einzelheiten auf... https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Wassergebühr
gesplittete Abwassergebühren:
für den Ersthund 60,00 €/Jahr
für den Zweithund 96,00 €/Jahr
für jeden weiteren Hund 144,00 €/Jahr
(werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Limburg-Weilburg erhoben; s. auch Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Limburg-Weilburg 2021)
Grundgebühr pro Person und Jahr 61,44 €
Grundgebühr pro Person und Monat 5,12 €
Gebühr für 120-Liter-Abfalltonne pro Monat 6,00 €
Gebühr für 240-Liter-Abfalltonne pro Monat 12,00 €
Zusatzgebühr für Kleingewerbe pro Monat 4,34 €
Restabfall-Sack 4,00 €/Stück
Bioabfall-Sack 4,00 €/Stück
(beide im Bürgerbüro/Rathaus EG erhältlich)
unter www.awb-lm.de oder Entsorgungsgebühren für das Holsystem
Viele weitere Gebührenregelungen in unserer Gemeinde können Sie den jeweils aktuellen Satzungen entnehmen.
Diese finden Sie unter dem Bereich Rathaus/Satzungen.