Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - melden Sie Ihre Zweckfeuer an

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen muss bei der Gemeinde angemeldet werden, und zwar mindestens 2 Tage vorher. Diese Anmeldung ist kostenlos.

Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen und direkt ausgefüllt werden. Es muss dann lediglich noch per Email oder Fax an die Gemeindeverwaltung zurückgeschickt werden.

Unter welchen Voraussetzungen überhaupt pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen, können Sie § 3 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen entnehmen. Die Verordnung können Sie hier einsehen.

Die Gemeinde behält sich vor, bei Vorfällen die Gebühren für einen Feuerwehreinsatz bei den Verursachern von nicht angemeldeten Zweckfeuern in Rechnung zu stellen.