Sicher durch den Winter kommen

Hinweis auf die Räum- und Streupflicht

Aufgrund des angekündigten Schneefalls weisen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Schneeräumpflicht der Grundstückseigentümer hin, die sich aus den §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brechen ergibt.

Satzungstext

Denn Schnee ist zwar immer schön anzusehen, macht aber allen Verkehrsteilnehmern, Fußgänger wie Autofahrern, das Leben schwer. Und leider kommt es auch regelmäßig auf ungeräumten Gehwegen zu Stürzen und Verletzungen. Daher sind Grundstücks-/Hausbesitzer verpflichtet, die Gehwege vor dem Grundstück schnee-/eisfrei zu halten.

Die Räumpflicht gilt wochentags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr. In dieser Zeit muss für freie Wege gesorgt werden, bei Schneefall unverzüglich.

Ist dies dem Grundstücksbesitzer nicht möglich, muss dafür gesorgt werden, dass jemand anders den Weg räumt, z.B. ein Nachbar oder ein professioneller Winterdienst.

Das gilt auch, wenn es zum Beispiel während der Arbeitszeit oder während einem Urlaub schneit. Ein Räumen ist allerdings erst notwendig, wenn der Schneefall geendet hat. Sollte es den ganzen Tag durchschneien, ist es nicht nötig etwa alle Viertelstunde zu räumen, sondern in regelmäßigen Abständen.

Dabei reicht es allerdings nicht, nur einen schmalen Pfad freizuräumen. Der geräumte Bereich sollte so breit sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbei gehen können. 1,25 Meter sind hier eine gute Breite.

Beim Streumaterial sollte darauf möglichst daruaf geachtet werden, einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz zu finden, d.h.  es sollten vorwiegend abstumpfende Streustoffe (Sand, Splitt u.a.) verwendet werden und Streusalz nur bei besonderen Gefahrenstellen (Gefälle, Treppen….) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände genutzt werden.

Geräumte Schnee- und Eismengen sollen so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst nicht beeinträchtigt wird. Unbedingt freizuhalten von Schnee und Eis sind im Übrigen Kanaleinläufe ( Sinkkästen), Schachtdeckel, Rinnen und Hydranten.

So kommen Sie hoffentlich gut durch den Winter!