Soforthilfe des Landes Hessen für gemeinnützige Vereine wegen der Corona-Virus-Pandemie

Das Land Hessen startet das Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden, da Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Förderprogramm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohlichen Engpässe im ideellen Bereich und soll die Weiterführung der Nachwuchsarbeit und der klassischen Vereinsarbeit sicherstellen.

Vereine, die Ausgaben wie zum Beispiel Mieten für Ihr Vereinsheim, Instandhaltungen oder Betriebskosten wie Strom, Wasser oder weitere Nebenkosten nicht aus eigenen Mitteln decken können, können ab sofort die Förderung beim fachlich zuständigen Ministerium beantragen. Die Richtlinie sowie der Antrag ist online auf dem Landesportal www.hessen.de abrufbar. Der Antrag kann ab dem 1. Mai 2020 gestellt werden.

Vereine aus dem Landkreis, die Hilfe beim Ausfüllen benötigen oder Fragen haben, können Ihr Anliegen per E-Mail an ehrenamt(at)limburg-weilburg.de senden. Telefonische Fragen sind unter 06431 296-222 oder -369 möglich.

Nachfolgend die entsprechende Richtlinie sowie der Antragsvordruck.

Richtlinie

Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe