"Touristische Attraktion" - Zirkus ums Zelt soll ein Ende haben

In den Sommermonaten steht das Zirkuszelt, das auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt wird, in Niederbrechen.

Das Zirkuszelt, das von Mai bis September vor dem Café Blütezeit steht, ist zu einer kleinen kulturellen Attraktion geworden – hat aber auch Probleme verursacht. Besonders durch das Parken und die Beeinträchtigung einer wichtigen Zufahrt.

Nassauische Neue Presse vom 15.12.2017 von Petra Hackert

Brechen. Eine Baugenehmigung für ein Zirkuszelt – das klingt erst einmal seltsam. Doch es geht nicht nur um das Zelt, sondern auch um das Parken und die Zufahrt zu einem Firmengelände, die nicht beeinträchtigt werden darf. Das Ganze beschäftigt die Gemeinde Brechen nun schon seit zweieinhalb Jahren.

Doch von Anfang an: Stephan und Jenny Steinebach, denen das Café Blütezeit in Niederbrechen samt Grundstück gehört, betreiben dort seit einigen Jahren eine Ausflugs- und Hochzeitsgastronomie. Das Café ist genehmigt. Hinzu kam das Zirkuszelt, das in den Sommermonaten Mai bis September im Garten der Brückenmühle aufgebaut wird – zum einen für die Feiern, zum anderen für regelmäßige kulturelle Veranstaltungen. „Die Kombination aus Veranstaltungsort und Ausflugslokal ist mittlerweile für die Region eine touristische Attraktion und nimmt eine Bedeutung für die Naherholung ein“, bewertet es die Gemeinde Brechen.

Das Grundstück wird über die B 8 (ehemalige Limburger Straße) und einen Wirtschaftsweg erschlossen, der zum Teil auf städtischem Grund liegt, zum Teil auf Gelände der Main-Kraftwerke. Dieser Wirtschaftsweg ist gleichzeitig die Anbindung an die Kläranlage des Abwasserverbandes Goldener Grund sowie an den Deponiebetrieb der Firmen „Quarzkieswerk Albert Kremer“ und „Deponie Kremer“. Außerdem wird er von Spaziergängern genutzt. Ein von der Gemeinde Brechen beworbener Wanderweg mit dem Standpunkt an der Brückenmühle führt ebenfalls dort vorbei. Die weitere Wegführung steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.

Hier gab es Schwierigkeiten: Parkende Autos der Café- und Veranstaltungsbesucher haben die Zufahrt zur Kläranlage, dem Kiesabbau und der Deponie beeinträchtigt. Die Gemeinde suchte nach einer Lösung und fand sie: In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Den hat die Gemeindevertretung jetzt auch so beschlossen.

Das Problem mit den parkenden Autos wird gelöst, indem eigens Parkplätze ausgewiesen werden. Außerdem sollen Regelungen der Betriebszeiten bei der Nutzung des Veranstaltungszeltes den Begegnungsverkehr mit Fahrzeugen von Kieswerk und Deponie so weit wie möglich vermeiden, um auch hier die Abläufe nicht zu stören. Das soll vertraglich festgehalten werden. Das Kieswerk gibt seine Öffnungszeiten mit montags bis freitags von 7.30 bis 17 Uhr sowie samstags von 7.30 bis 12 Uhr an.

Die Planung wurde außerdem dadurch schwierig, weil ein Teil des Geländes im Landschaftsschutz- und -überschwemmungsgebiet liegt. Auch hier mussten Lösungen gefunden werden. „Ich bin alles andere als glücklich über das Verfahren“, stellte Bürgermeister Frank Groos (parteilos) fest. Nicht nur, weil es sehr langwierig war, sondern auch, weil „viel Porzellan zerschlagen wurde“. „Im Rückblick hätte man vielleicht andere Entscheidungen getroffen. So bedaure ich, dass manches zu Frust und Unverständnis geführt hat. Das bedaure ich sehr, weil ich beide Seiten kenne und schätze. Wir sollten auch jetzt unbedingt mit den beteiligten Parteien im Dialog bleiben.“

„Salopp gesagt hatten wir nur Zirkus wegen des Zirkuszelts“, fasste es der FWG-Fraktionsvorsitzende Gerd Roos zusammen. „Die Zuwegung war ein echtes Problem“, bestätigte der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses Hans Saufaus (CDU).

Und: „Ich kann mich an kein so nerviges Bauleitplanverfahren erinnern“, ergänzte Gerd Roos. Es habe immer wieder neue Wünsche und Anregungen der Behörden, der Betroffenen und der Antragsteller gegeben. „Die FWG hat sich damit nicht leicht getan.“ Die anderen Fraktionen wohl auch nicht, denn sonst hätte das Ganze nicht so lange gedauert. Die Gemeinde Brechen wiederum hofft, dass die Konflikte der Vergangenheit damit gelöst werden – durch das Bauplanungsrecht für die dem Cafébetrieb zugeordneten Parkplätze und die vertraglichen Regelungen zu den Veranstaltungszeiten.