Bauleitplanung der Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen Bebauungsplan „Neubaugebiet Mergel“

Übersichtskarte des Geltungsbereiches Ausschnitt genordet ohne Maßstab

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs.3 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen hat auf ihrer Sitzung am 31.03.2022 den Bebauungsplan „Neubaugebiet Mergel“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs. 4 HWG (wasserrechtliche Festsetzung) als Satzung beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht hierzu gebilligt. Mit dem Bebauungsplan werden im nordwestlichen Anschluss an die Ortslage des Ortsteiles Oberbrechen im Bereich westlich der Schulstraße auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes und eines Mischgebietes geschaffen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt über die Zuordnung von Ökokontomaßnahmen.

Der Bebauungsplan ist aus der am 02.09.2022 genehmigten Flächennutzungsplanänderung entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht hierzu sowie die zusammenfassende Erklärung werden während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeindeverwaltung Brechen, Markstraße 1, Zimmer 7, Bürgerbüro, 65611 Brechen, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Neubaugebiet Mergel“ mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage

www.gemeinde-brechen.de

unter der Rubrik Rathaus/ Bauen eingesehen werden. Zusätzlich wird der rechtskräftige Bebauungsplan über das zentrales Internetportal des Landes Hessen

bauleitplanung.hessen.de

zugänglich gemacht.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Wird hiermit bekanntgemacht.

Brechen, 04. Mai 2024

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen

Groos - Bürgermeister