Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs.5 BauGB

Bauleitplanung der Gemeinde Brechen, Ortsteil Werschau

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Kita Hinter dem Hofacker“

 

Gemäß § 6 BauGB wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen am 31.03.2022 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Kita Hinter dem Hofacker“ im Ortsteil Werschau mit Schreiben vom 29.06.2022, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 04.07.2022, zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen hat die Flächennutzungsplanänderung geprüft und mit Schreiben vom 06.09.2022, Geschäftszeichen: RPGI-31-61a0100/8-2015/7 genehmigt.

Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs.5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie der Umweltbericht dazu werden während der allg. Dienststunden im Rathaus der Gemeindeverwaltung Brechen, Markstraße 1, Zimmer 101 / 103, Bauamt, 65611 Brechen, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB).

Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird der Flächennutzungsplanänderung eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB kann die wirksame FNP-Änderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde-brechen.de unter der Rubrik Rathaus/ Bauen eingesehen werden. Zusätzlich wird die wirksame FNP-Änderung über das zentrales Internetportal des Landes Hessen bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Übersichtskarte

 

Wird hiermit bekanntgemacht.

Brechen, 19.09.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen

Frank Groos, Bürgermeister