Aufgaben der Jugend- und Schulsozialarbeit

Die kommunale Kinder- und Jugendsozialarbeit erhält ihren Auftrag aus § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Hier wird das Recht junger Menschen, also aller Menschen unter 27 Jahren, auf Angebote zur Förderung ihrer Entwicklung formuliert. Dabei haben sich die Angebote laut Absatz 1 Satz 2 an den Interessen junger Menschen zu orientieren, sollen von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Dadurch soll eine Befähigung zur Selbstbestimmung sowie zur Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft und sozialem Engagement möglich werden. Absatz 2 betont dabei die besondere Verantwortung die von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ausgeht.

Der Bundestag hat Anfang 2021 die Gesetzliche Regelung der Schulsozialarbeit in einem neuen § 13a SGB VIII verankert. Damit ist klar: Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland sind eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe. Eine eigenständige Fachlichkeit der Schulsozialarbeit wird nun unterstrichen. Die Schulsozialarbeit der Gemeinde Brechen nutzt unterschiedliche Arbeitsformen, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.

Vorrangiges Instrument der Schulsozialarbeit der Gemeinde Brechen ist die Einzelfallhilfe

Die Schulsozialarbeit der Gemeinde Brechen bietet allen Schüler: innen, Eltern sowie Lehrkräften Beratung an. Diese sind freiwillig und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Im § 8 Abs. 3 SGB VIII „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ wird ein voraussetzungsloser Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche und dem damit verbundenen niedrigschwelligen Zugang geregelt. So können Schüler: innen sich ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten und unabhängig von einer Not- oder Konfliktlage auch von Schulsozialarbeiter: innen beraten lassen

Präventionsangebote/Projektarbeit

Die Schulsozialarbeit der Gemeinde Brechen entwickelt mit den Institutionen des Landeskreises, Angebote der Gewaltprävention und fördert den kritischen Umgang mit risikoreichen Lebensbereichen, wie z.B. Drogenkonsum, Umgang mit Alkohol, Mobbing, Jugendbeteiligung, Rechte Gewalt. Neben praktischer Krisenintervention bei akuten Konflikten im Einzelfall sind Angebote der Schulsozialarbeit auch gezielte Angebote und Gelegenheiten für Soziales Lernen in der Gruppe.

Vernetzung

Schule hat sich zunehmend zum Lebensort für Kinder und Jugendliche entwickelt. Vor diesem Hintergrund ist die Vernetzung von Schulsozialarbeit in das Gemeinwesen unabdingbar. Schulsozialarbeit wird somit zur Kooperationspartnerin z.B. von Jugendhilfe, von Vereinen der Gemeinde Brechen, Künstler: innen, die ihre Leistungen auch an der Schule anbieten.

Umgang mit Schulverweigerung

Hier sind frühzeitige Gespräche erforderlich. Ob ein Gespräch mit den Jugendlichen und den Eltern ausreichend ist, oder ob es dann um die Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Bildungsangebote und Freizeitgelegenheiten

Schulsozialarbeit kann in Zusammenarbeit mit den zahlreichen Akteuren in einer Kommune neue und alternative Bildungsgelegenheiten an die Schule holen.

Partizipation lernen und fördern

Wenn Demokratie praktisch gelernt werden soll, muss dies auch im Schulleben innerhalb und außerhalb des Unterrichts umgesetzt werden. Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche bei ihrer Interessenvertretung im Rahmen der Schülermitwirkung und bei der gestaltenden Mitwirkung an schulischen und außerschulischen Aktivitäten.

BuT-Leistungen

Über die BuT-Schulsozialarbeit werden vorrangig die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) vermittelt: Zuschuss zum Mittagessen, Schulausflüge und Klassenfahrten, ergänzende Lernförderung, Schulbedarfspaket, Schülerbeförderung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Leistungsempfänger sind vor allem die Kinder von Eltern, die Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II), nach dem SGBXII (Sozialhilfe), nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Bundeskindergeldgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Aufgaben der Jugend-und Schulsozialarbeit in der Gemeinde Brechen

Analyse der offenen Jugendarbeit

  •     Bestandsaufnahme von Angeboten, Gruppierungen und Einrichtungen
  •     Bedarfsklärung bei Jugendlichen, Jugendorganisationen und Jugendinitiativen
  •     Erfahrungsaustausch mit den aktiven Jugendgruppierungen
  •     Koordination der offenen Jugendarbeit

Kooperationen im Bereich der Jugendarbeit

  •     Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Jugendarbeit sowie kirchl. Trägern in der Gemeinde
  •     Kooperation mit dem Sozialen Dienst, dem Jugendbildungswerk sowie weiteren Multiplikatoren

Offenes Beratungsangebot

  •     Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene in Problem- oder Krisensituationen
  •     Weitervermittlung an die entsprechenden Einrichtungen der Jugendhilfe

Gesamtorganisation und Durchführung von Veranstaltungen

  • für Kinder und Jugendliche, wie z.B. das jährliche Jugendprogramm "KiJuGo" mit weitaus über 40 Angeboten und Veranstaltungen

Unter diesen Punkt fallen die Angebote zur Freizeitgestaltung in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur, die in Form von Tagesveranstaltungen, Ausflügen und mehrtägigen Seminaren stattfinden können. Beruhend auf dem originären Auftrag von kommunaler Jugendarbeit sind diese Angebote für alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde, gleich welcher Religion, Herkunft und Bildungsschicht, zugänglich. Die Teilnahmegebühren sind so berechnet, dass auch Kindern aus sozial schwächeren Familien eine Teilnahme ermöglicht wird. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit einzelne Veranstaltungen der kommunalen Jugendarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket zu finanzieren.

Je nach inhaltlicher Ausrichtung stehen bei den offenen Angeboten mal mehr der Kompetenzerwerb und die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen oder stärker die Beziehungsarbeit in der Aktion selbst im Vordergrund. Allen Veranstaltungen gemeinsam ist jedoch die Vermittlung von Werten und Regeln des sozialen (=gewaltfreien) Miteinanders.

Einige Veranstaltungen werden in Kooperation mit Vereinen konzipiert und durchgeführt andere in Kooperation mit der kommunalen Jugendarbeit anderer Gemeinden (besondere Kooperation mit Hünfelden und Selters im Taunus) sowie dem Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg.

Netzwerkarbeit / Kooperationen im Bereich der Jugendarbeit
Aufgrund der facettenreichen Anforderungen der Arbeitsbereiche der kommunalen Jugendarbeit ist es wichtig zu wissen, dass ein Kinder- und Jugendbüro immer zunächst nur eine erste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in oftmals schwierigen Situationen sein kann. Die kommunale Jugendarbeiterin kann aber nicht in allen Fällen alleine eine umfassende Hilfe anbieten. Vielmehr sollte die kommunale Jugendarbeiterin in der Lage sein, bei Bedarf Kindern und Jugendliche aber auch Eltern an geeignete Institutionen weiterzuvermitteln. Deswegen ist die Kooperation und der Austausch mit dem Fachbereich des "Sozialen Dienstes" in Limburg-Weilburg unerlässlich, aber auch andere Träger der Jugendhilfe können mögliche Helfersysteme werden.

Zusammenarbeit mit politischen Gremien und der Verwaltung

  •     Mittlerfunktion zwischen Jugendlichen und politischen Gremien
  •     Ansprechpartner für Bürgermeister und Verwaltung
  •     Zusammenarbeit und Unterstützung aller Vereine im Bereich der Jugendarbeit

Schulsozialarbeit in der Gemeinde Brechen
Lehren, Lernen und Zusammenleben in der Schule ist anspruchsvoll und zeichnet sich heute auf allen Ebenen durch eine große Komplexität aus. Sei es das rasch wachsende Wissen, die unterschiedlichen Wertvorstellungen, die verschiedenen kulturellen Herkünfte der Schüler/innen und Eltern oder die mannigfachen äußeren Einflüsse und Problemlagen wie z.B. materielle Existenzängste, Angst vor Arbeitslosigkeit, Mangel an sozialen Bindungen und Beziehungen, erhöhter Konsum von Unterhaltungs- und Informationsmedien: Die heutige Schule muss in hohem Maße bereit und in der Lage sein, sich besonderen Anforderungen anzupassen und auf neue Herausforderungen prompt und adäquat zu reagieren. Dabei sind auch neue Initiativen und Konzepte gefragt, welche den eigentlichen Unterricht ergänzen und die schulische Palette erweitern.

Schulsozialarbeit ist eine Möglichkeit. Sie unterstützt die Schule bei der Früherkennung, -erfassung und -bearbeitung von sozialen Problemstellungen, welche die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen gefährden oder welche das Schulklima und den Unterricht belasten. Dazu bietet Schulsozialarbeit der Schule kompetente Beratungs-, Interventions- sowie Präventionsleistungen an. Schulsozialarbeit kombiniert Schule und Sozialarbeit und entspricht deshalb von ihrem Grundgedanken her den heutigen komplexen Anforderungen an interdisziplinäre Strukturen besonders.

Die zentrale Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind Schülerinnen und Schüler.

Weitere Zielgruppen sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern und andere Bezugspersonen des/der Schülers/in. Bei der Bearbeitung verschiedener Hilfsangebote für das Schulsystem können Helferorganisationen und andere involvierte Personen ebenfalls mit in die Arbeit einbezogen werden.

Diese Vielzahl von Zielgruppen basiert auf der systemisch arbeitetenden Sozialarbeit. Gerade durch diese vielseitigen Formen der Zusammenarbeit kann der Hilfeprozess für den/die Schüler/in individuell gestaltet werden.

Aufgaben der Schulsozialarbeit an der Schule im Goldenen Grund, Standort: Niederbrechen

Präventive Arbeit

Höchste Priorität der präventiven Arbeit hat der Beziehungsaufbau zu den Schülerinnen und Schülern der Schule im Goldenen Grund. Diese wird durch die regelmäßige Kontaktaufnahme zu den Schüler*innen erreicht.  Desweiteren finden regelmäßige Projekte zu folgenden Themen wie zum Beispiel Mobbing, gewaltfreies Miteinanden, Konsum von Tabak, Alkohol und Cannabis, Kriminalität, Neue Medien etc. statt. Hierbei sind folgende Projekte zu benennen, Antimobbingwettbewerb (1.Platz), Friedenspreis (2.Platz), Theaterstücke gegen rechte Gewalt, Hip-Hop gegen Gewalt, Happy Hour-ein Mitmachparcours zum Thema Tabak und Alkohol, Facebook und Co.

Beratungsangebot

  •     Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern bei persönlichen Problemen (Mobbing/Cybermobbing, Probleme im Elternhaus, innerliche          Unruhe, gewalttätiges Verhalten)
  •     Kollegiale Beratung und Austausch von und mit Lehrerinnen und Lehrer
  •     Beratung und evtl. Weitervermittlung an entsprechende soziale Institutionen (Erziehungsberatungsstelle, Drogenberatungsstelle,             Schwangerschaftskonfliktberatung etc.)
  •     Beratung und Aufbau von Maßnahmen bei Schulvermeidern
  •     Gesamtkoordination der Einzelfallhilfe

Eltern- und Familienarbeit

  •     Begleitung und Unterstützung der Lehrerschaft bei Elterngesprächen
  •     Vermittlung geeigneter Hilfeninstitutionen (Frauenhaus, Schuldenberatung, Erziehungsberatungsstellen etc.)

Vernetzung der Arbeitsbereiche der kommunalen Jugendarbeit mit dem Fachbereich Schulsozialarbeit im freizeitpädagogischen Bereich

  •     Vermittlung von Angeboten im freizeitpädagogischen Bereich z.B. Veranstaltungen der kommunalen Jugendarbeit, Vereinsangebote der Gemeinde Brechen.

Kooperation innerhalb der Schule

  •     Teilnahme an allen Gesamtkonferenzen der Schule
  •     regelmäßige Teilnahme an den Schulelternbeiratssitzungen

Netzwerkarbeit

  •     findet mit den unterschiedlichsten Institutionen, Vereinen und sozialen Einrichtungen statt, um z.B. einen Hilfeprozess positiv zu beeinflussen, aber auch um neue Projektideen zu entwickeln und umzusetzen.

Jugend- und Schulsozialarbeiterin der Gemeinde Brechen
Madlen Wagner