Seit 1989 gibt es im Landkreis Limburg-Weilburg das Haus-Notruf-System.
Dieses System ermöglicht es Senioren, kranken und behinderten Menschen, die alleine wohnen, in ihrer vertrauten Umgebung weiterzuleben.
365 Tage im Jahr steht ein Ansprechpartner zur Verfügung und im Notfall kann schnell und ohne Umwege Hilfe beschafft werden.
Weitere Informationen dazu erteilt das
Deutsche Rote Kreuz
Kreisverband Limburg
Senefelderstraße 1
65553 Limburg-Dietkirchen
Tel: 06431 - 9190-0
www.drk-limburg.de
Wenn im Alter das Einkaufen und das Kochen schwerer fallen, können Essensdienste in Anspruch genommen werden. Bei Essen auf Rädern werden zwei Formen angeboten:
Die Mahlzeiten werden von Montag bis Freitag zwischen 11.00 Uhr und 13.45 Uhr in die Wohnung gebracht. Die Zeit, in der das Essen geliefert wird, ergibt sich aus der Fahrtroute und ist normalerweise +/- 20 Minuten täglich gleich. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist ebenfalls eine Lieferung möglich.
Weitere Informationen gibt der Ansprechpartner für unsere Gemeinde
Diakonieverein Limburg
Wichernweg 7 9
65549 Limburg a.d.Lahn
Tel: 06431 - 94750
www.diakonieverein-limburg.de
Am 1. Juni 2011 wurde im Kreishaus in Limburg der Pflegestützpunkt Landkreis Limburg-Weilburg offiziell eröffnet. Träger des gemeinsamen Pflegestützpunktes im Landkreis Limburg-Weilburg sind die Pflege- und Krankenkassen und der Landkreis Limburg-Weilburg.
Ausführliche Informationen unter www.landkreis-limburg-weilburg.de/pflegestuetzpunkt
Es hat sich herausgestellt, dass Verantwortung und Selbstbestimmung in Bezug auf die eigene Persönlichkeit und Gesundheit immer wichtiger werden. Eine selbstbestimmte Vorsorge zu treffen für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit ist Teil unseres Selbstbestimmungsrechtes. Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, individuelle Wünsche und Forderungen für medizinische und private Angelegenheiten zu regeln.
Wenn solche Vollmachten konkret durchdacht und formuliert sind, kann man die gesetzliche Betreuung umgehen. Der eigens Bevollmächtigte (z.B. der Ehepartner oder ein Familienangehöriger) ist dann berechtigt, den Vollmachtgeber in Rechtsgeschäften oder medizinischen Angelegenheit rechtskräftig zu vertreten.
Weitere Informationen dazu erteilt u.a. auch die
Betreuungsbehörde
Fachbereich Gesundheit Limburg-Weilburg
Schiede 43, 65549 Limburg a.d.Lahn,
Tel: 06431 296 625, 296 628 oder 296 629
Die Vorlage einer Patientenverfügung finden Sie hier.
Weitergehende, ausführliche Informationen, sowie Broschüren und Formulare zum downloaden finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de
Seit dem 01.01.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz in das Sozialgesetzbuch XII integriert. Leistungen können erhalten:
Mit der Grundsicherung sollen die Kosten des notwendigen Lebensunterhaltes für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgedeckt werden. Wer wegen seiner persönlichen Lebensumstände höhere Kosten hat, dem wird ein sogenannter Mehrbedarf gezahlt.
Mit den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll die Altersarmut vermieden und die Situation von Schwer- und Schwerstbehinderten verbessert werden.
Weitere Auskünfte dazu erteilt der
Kreisausschuss des Landkreises Limburg - Weilburg
Fachbereich Soziales
Grabenstr. 10 (Eingang Frankenstraße)
65549 Limburg a.d.Lahn
Tel: 06431 296 315
Dort können auch entsprechend Anträge gestellt werden.
Das Leben in den eigenen vier Wänden soll so lange wie möglich erhalten werden. Landrat Manfred Michel (CDU) hat deshalb die Beratungsstelle für «Wohnen im Alter» initiiert.
Landrat Michel rät den Bürgern, sich frühzeitig mit den Themen «Wohnen im Alter» und dem «barrierefreien Bauen und Wohnen» auseinanderzusetzen. Die nun einsatzbereite Wohnberatungsstelle könne dazu wichtige Unterstützung und Beratung leisten. Die Inanspruchnahme sei kostenfrei.
Die individuelle Beratung findet in der Wohnung der Ratsuchenden statt. Dabei werden neben den Bewohnern auch weitere Beteiligte wie zum Beispiel Familienangehörige, Hauseigentümer, Sanitätshäuser, Handwerker, Krankenkassen eingebunden.
Weitere Infos zum Thema Wohnberatung gibt es bei
Ulrich Becker, Telefon: (06431) 2965538,
mit dem Thema Barrierefreies Bauen und Wohnen kennt sich
Maciej Chudzicki, Telefon: (06431) 29622, aus.
Den aktuellen Flyer können Sie hier downloaden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.online-wohn-beratung.de
Ausländische Haushaltshilfen können auf der Grundlage von Absprachen mit den Arbeitsverwaltungen in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien nach Deutschland vermittelt werden.
Durch die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten sollen die Pflegebedürftigen die Möglichkeit erhalten, weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.
Dabei muss gewährleistet sein, dass die ausländische Haushaltshilfe keine Pflegearbeiten übernimmt. Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sind nicht als Pflegearbeiten im Sinne der Pflegeversicherung anzusehen.
Die gleiche Person kann bis zu drei Jahre beschäftigt werden. Es können nur sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeiten zugelassen werden. Die Entlohnung muss den tariflichen Bedingungen entsprechen und der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterbringung Sorge zu tragen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erteilt die
Arbeitsagentur (früheres Arbeitsamt)
Ste-Foy-Str. 23
65549 Limburg a.d.Lahn
Tel: 01801 / 555111
www.arbeitsagentur.de/AA-Limburg
Ausführliche weitergehende Informationen für Senioren über Pflege, Betreuungsrecht, Wohnformen u.v.m. erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums unter www.hsm.hessen.de.